Vorsorge und Pflege
Ärzte können Patienten und deren Angehörige darauf hinweisen, frühzeitig Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen und an die rechtliche Vorsorge und Pflege zu denken.
Rechtliche Vorsorge
Zur rechtlichen Vorsorge gehört, die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu formulieren und schriftlich festzuhalten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann jemand eine Person bevollmächtigen, in seinem Namen zu entscheiden und zu handeln, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Mit einer Betreuungsverfügung kann im Voraus festgelegt werden, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll oder auch nicht, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. In einer Patientenverfügung wird geregelt, ob und unter welchen Bedingungen medizinische Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Wohnumfeld anpassen
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause wohnen. Das gilt auch für Menschen mit Demenz. Wenn sie Unterstützung von Familie und Freunden erhalten und ihr Wohnumfeld angepasst ist, wird dies sicherlich länger möglich sein. Das eigene Wohnumfeld sollte so gestaltet werden, dass es in Zukunft Sicherheit und Orientierung bietet. Ein Beispiel für mehr Sicherheit ist das Beseitigen von Stolperfallen. Als Orientierungshilfe können Schubladen beschri¬et werden.
Pflege
Ambulante Pflegedienste, Tagesstätten oder Möglichkeiten der Kurzzeitpflege gibt es in der Regel bundesweit in jeder Region. Das gilt auch für Pflegeheime. Doch welches Angebot ist das passende? Ärzte können Patienten darauf hinweisen, sich bewusst umzusehen und nicht allein auf Empfehlungen zu vertrauen.
Mehr zur rechtlichen Vorsorge und Pflege lesen Sie ab Seite 12 in der Broschüre „Demenz“ aus der KBV-Reihe PraxisWissen.