SAPV – Was ist das?
Unheilbar Erkrankte mit komplexen Symptomen und einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten – für sie gibt es die SAPV.
Unheilbar Erkrankte mit komplexen Symptomen und einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten – für sie gibt es die SAPV.
Der Vertragsarzt verordnet SAPV auf Formular 63. Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet, dass dadurch seine Lebenserwartung begrenzt ist. Zudem muss der Patient eine besonders aufwändige ...
... Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant, im Haushalt des schwerstkranken Menschen oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann.
Die SAPV kann je nach Bedarf für alle Leistungen der ambulanten Krankenbehandlung verordnet werden. Zusätzlich umfasst sie die im Einzelfall erforderliche Koordination der Teilleistungen sowie die Beratung, Anleitung und Begleitung sowohl des Arztes als auch der anderen beteiligten Leistungserbringer, des Patienten und seiner Angehörigen.
Hält ein Krankenhausarzt die Entlassung eines Patienten für möglich und ist aus seiner Sicht eine SAPV erforderlich, kann er eine Verordnung ausstellen, in der Regel jedoch nur längstens für sieben Tage.
In einer Richtlinie regelt der Gemeinsame Bundesausschuss die Verordnung, die Anspruchsvoraussetzungen, den Inhalt und den Umfang der SAPV sowie die Zusammenarbeit der einzelnen Leistungserbringer.
Der GKV-Spitzenverband legt unter Beteiligung anderer Institutionen in Empfehlungen die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fortbildung sowie Maßstäbe für eine bedarfsgerechte Versorgung mit SAPV fest.
Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben sich darauf verständigt, die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln im Rahmen der SAPV auf den in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzten Formularen zu regeln.
Damit diese Verordnungen gesondert erfasst und somit der SAPV eindeutig zugeordnet werden können, vergibt die KBV an die SAPV-Teams – sofern sie einen Vertrag nach § 132d Abs. 1 SGB V mit einer Krankenkasse haben – auf Antrag eine eigenständige Betriebsstättennummer (BSN).
* Bitte beachten Sie: Die von der KBV vergebene SAPV-spezifische BSN findet ausschließlich innerhalb der SAPV und nicht im KV-System Anwendung.