
Praxisnetze
Informationen zur Gründung, Anerkennung und Förderung
Sich intensiv kollegial austauschen und das Leistungsspektrum in der Praxis erweitern – das sind häufige Gründe für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, eine professionelle Zusammenarbeit mit Kollegen einzugehen. Eine bewährte Kooperationsform sind Praxisnetze: regionale Zusammenschlüsse von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen und Psychologischen Psychotherapeuten.
In einem Praxisnetz bleibt gleichzeitig die Selbstständigkeit der ärztlichen und psychotherapeutischen Tätigkeit bewahrt. Diese Kombination erklärt, warum sich immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten an einem Netz beteiligen. Das Ziel der inzwischen mehreren hundert Praxisnetze in Deutschland ist es, die Qualität und Effizienz der Versorgung ihrer Patienten zu verbessern.
Praxisnetz / Arztnetz
Praxisnetze sind Zusammenschlüsse von selbstständig tätigen Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen und Psychotherapeuten. Ihr Anspruch ist es, eine interdisziplinäre, kooperative, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung zu organisieren mit dem Ziel, die Qualität sowie die Effizienz der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit zu steigern.
Tätigkeitsort
- zusammenhängendes Gebiet, kein zentraler Standort
- wohnortnahe Versorgung
Art der Kooperation
- Kooperation zwischen Vertragsärzten, Psychotherapeuten und auch anderen Gesundheitsberufen aus dem ambulanten und/oder stationären Bereich
- ein schriftlicher Vertrag regelt die Zusammenarbeit
Vorteile
- fachlicher Austausch mit Kollegen
- sektorenübergreifende Zusammenarbeit, zum Beispiel mit Krankenhäusern und Pflegeheimen
- abgestimmte Patientenversorgung
- einheitliche Qualitätsstandards
- hohe Patientenzufriedenheit
Struktur
- gemeinsames Management
- eine Geschäftsstelle
- keine gemeinsame KV-Abrechnung
Bekanntgabe
- Anzeige als Praxisverbund bei der zuständigen Landesärztekammer
- keine Genehmigung durch Zulassungsausschuss erforderlich
Anerkennung
- Anerkennung als besonders förderungswürdiges Praxisnetz möglich
- Anforderungen in KBV-Rahmenvorgabe und KV-Richtlinien geregelt
- Antragstellung bei der KV
Rechtsform
- Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft, eingetragener Verein oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
KBV/ADA Praxisnetztagung
Praxisnetze der Zukunft: Kooperation, Koordination, Innovation
20.11.2020 - ZOOM-Videokonferenz