Gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen (OP) eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Anfang 2019 ist das Verfahren gestartet. Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom Juli 2015 verankert (§ 27b SGB V).
Was Ärztinnen und Ärzte zum Zweitmeinungsverfahren wissen sollten, ist auf dieser Seite zusammengefasst. Sie erläutert auch, wer „Zweitmeiner" werden kann und welche Aufgaben damit verbunden sind.