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Stand 20.04.2016

Innovationsfonds

Versorgung verbessern – Innovationen fördern

1,2 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung: Mit dem Innovationsfonds sollen innovative, sektorenübergreifende Projekte sowie Versorgungsforschung im Gesundheitswesen gefördert werden.

Dafür stehen in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro bereit – 225 Millionen Euro für neue Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für Versorgungsforschung.

Projekte mit Nutzen für den Patienten

Der Bundestag hatte den Innovationsfonds mit dem Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, über die Förderung innovativer Projekte die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Die Mittel für den Fonds kommen von den gesetzlichen Krankenkassen sowie aus dem Gesundheitsfonds und werden vom Bundesversicherungsamt verwaltet. Angesiedelt ist der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

KBV ist Mitglied im Innovationsausschuss

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Innovationsausschuss, der auch die konkreten Förderschwerpunkte und -kriterien festlegt. Zu den zehn stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gehört neben Vertretern der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Zahnärzte, des Bundesgesundheits- sowie Bundesforschungsministeriums auch ein Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Experten aus Wissenschaft und Versorgungspraxis beraten den Ausschuss bei der Auswahl der Projekte.

Bewerbung entsprechend den Förderkriterien

Eine Förderung beantragen können beispielsweise Vertragsärzte beziehungsweise deren Zusammenschlüsse wie Praxisnetze, Fach- und Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen. Von Vorteil sind dabei Kooperationen mit Krankenkassen und/oder Krankenhäusern, zum Beispiel in Form einer gemeinsamen Antragstellung. Theoretisch kann jeder einen Antrag auf Förderung eines Projektes einreichen – sofern sein Vorschlag den Förderkriterien entspricht. Die erste Förderwelle startete im April 2016.

Allgemeine Förderkriterien

Für die beiden Bereiche „Neue Versorgungsformen“ und „Versorgungsforschung“ gibt es jeweils allgemeine gesetzliche Kriterien für die Förderung eines Projektes:

Förderkriterien „Neue Versorgungsformen“

Gefördert werden insbesondere Projekte, die auf eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung abzielen und das Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Regelversorgung übernommen zu werden.

Weitere Kriterien für eine Förderung:

  • Qualität und Effizienz der Versorgung werden durch das Projekt verbessert.
  • Versorgungsdefizite werden behoben.
  • Die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, -einrichtungen und Berufsgruppen wird optimiert.
  • Das Projekt beinhaltet interdisziplinäre und fachübergreifende Ansätze.
  • Die Umsetzungskosten des Projektes stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.
  • Die Förderung setzt voraus, dass eine Evaluation erfolgt. Das Konzept dafür muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden, die Kosten der Evaluation werden ebenfalls gefördert.

Bei einem Antrag auf Förderung im Bereich neue Versorgungsformen soll, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, in der Regel eine Krankenkasse beteiligt werden. Der Einsatz und die Erforschung von Produktinnovationen stehen dabei nicht im Fokus förderfähiger Projekte.

Förderkriterien „Versorgungsforschung“

In diesem Bereich bezieht sich die Förderung auf drei Typen von Forschungsprojekten:

  • Forschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind
  • Evaluationsprojekte zu bestehenden Selektivverträgen (§§ 73C und 140a SGB V)
  • Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung und insbesondere zur Evaluation von Richtlinien des G-BA

Forschungsprojekte müssen vor allem folgende Kriterien erfüllen, um eine Chance auf Förderung zu haben:

  • Das Projekt ist für die Versorgungsqualität und Versorgungseffizienz relevant.
  • Es weist wissenschaftliche und methodische Qualität auf.
  • Die Antragstellenden besitzen entsprechende Qualifikationen und Vorerfahrungen.
  • Die Ressourcen- und Finanzplanung ist angemessen.

Die Förderung soll insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen zugutekommen, steht prinzipiell aber jedem anderen mit entsprechender Expertise offen.

Förderbekanntmachungen

Konkrete Kriterien und Schwerpunkte für die Förderung

Die konkreten Kriterien und Schwerpunkte für eine Förderung legt der Innovationsausschuss in sogenannten Förderbekanntmachungen fest. Erst danach ist es möglich, Anträge zu stellen. Die erste Förderwelle startete im April 2016 mit der Bekanntmachung der Förderschwerpunkte und -kriterien. Die jeweils aktuellen Förderbekanntmachungen stehen auf der Internetseite des G-BA unter www.innovationsfonds.g-ba.de.

Wer einen Förderantrag stellen möchte, hat die Möglichkeit, sich entweder auf einen themenspezifischen oder auf einen themenoffenen Förderschwerpunkt zu bewerben. In den themenoffenen Förderschwerpunkten können Projekte unabhängig von ihrer thematischen Ausrichtung gefördert werden. Voraussetzung: Sie entsprechen den allgemeinen Förderkriterien.

Geförderte Kosten

  • Neue Versorgungsformen: Gefördert werden im Bereich neue Versorgungsformen nur diejenigen Kosten, die nicht von den „Vergütungssystemen der Regelversorgung“ – also EBM und DRG – erstattet werden. Dies sind neben Kosten für gesundheitliche Versorgungsleistungen außerhalb der Regelversorgung insbesondere Kosten für Projektmanagement sowie Koordinierungs- und Evaluationskosten. Investitions- und Entwicklungskosten können gefördert werden, wenn sie unmittelbar für die Umsetzung des Projekts notwendig und wirtschaftlich verhältnismäßig sind.
  • Versorgungsforschung: Im Bereich Versorgungsforschung sind projektbedingte Personal- und Sachkosten förderfähig, außerdem Investitionen, die nicht der Grundausstattung der Antragsteller (angesprochen sind insbesondere Forschungseinrichtungen) zuzurechnen sind. Gegebenenfalls werden auch weitere Kosten gefördert, wenn sie unmittelbar für das Forschungsvorhaben notwendig und wirtschaftlich verhältnismäßig sind.

Für jede neue Ausschreibungs-Welle werden auch neue Förderbekanntmachungen herausgegeben. Die jeweils aktuellen Förderbekanntmachungen im Detail sowie Ausschreibungs- und Bewerbungsfristen und Antragsformulare sind auf den Internetseiten des Innovationsausschusses veröffentlicht: www.innovationsfonds.g-ba.de.

Hinweise zum Förderantrag

In den Förderbekanntmachungen sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Projektantrag beim Innovationsfonds detailliert beschrieben. Einige zentrale Punkte haben wir für Sie in einer Checkliste zusammengefasst:

  • Begründung:
    Aus dem Förderantrag muss deutlich hervorgehen, wie mit dem Projekt die Ziele des Innovationsfonds erreicht werden sollen und worin der innovative Ansatz des Vorhabens besteht. Im Bereich Versorgungsforschung gibt es ein zweistufiges Antragsverfahren: Auf der Basis von Projektskizzen wählt der Innovationsausschuss die als potenziell förderungswürdig erachteten Vorhaben aus. Im Anschluss werden die Projektteams zur Vorlage eines detaillierten Förderantrags aufgefordert.
  • Partner (Bereich neue Versorgungsformen):
    Um für eine Förderung über den Innovationsfonds infrage zu kommen, sollten Projekte eine gewisse Flächenwirkung erreichen. Nur so ist gewährleistet, dass im Rahmen der Evaluation die geforderte Evidenz zur Wirksamkeit der Versorgungsinnovation gewonnen werden kann. Entscheidend ist also, dass kompetente Partner gemeinsame Vorhaben entwickeln und sich stabile Projektstrukturen geben.
  • Projektmanagement:
    Eine stringente Zeit- und Kostenplanung ist wichtig: Die Höhe der beantragten Fördermittel muss plausibel begründet werden und den Anforderungen an eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel entsprechen.
  • Rechtliches (Bereich neue Versorgungsformen):
    Wer sind die Vertragsparteien, auf welcher rechtlichen Grundlage steht das Vorhaben? Gegebenenfalls sind vergaberechtliche Aspekte zu beachten.
  • Evaluation:
    Wie und von wem werden die Ergebnisse gemessen? Wie werden sie dargestellt? – Ein überzeugendes, auf wissenschaftlichen Kriterien basierendes Evaluationskonzept ist unabdingbare Voraussetzung eines erfolgreichen Antrags.
  • Übertragbarkeit bzw. Nachhaltigkeit des Projekts:
    Wie kann die neue Versorgungsform nach Ablauf der Förderung dauerhaft in die Versorgung übernommen werden? Wie können die in dem Versorgungsforschungsprojekt gewonnen Erkenntnisse für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden?

Von der Idee zur Praxis

Nicht nur in Großprojekten, sondern auch in kleineren Projekten steckt häufig ein hohes innovatives Potential. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung setzt sich daher für eine breite Nutzung des Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung ein.

Um einen überzeugenden Förderantrag zu erarbeiten ist es wichtig, dass geeignete Partner sich gemeinsam engagieren. Hier kann die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihr großes Netzwerk zurückgreifen und dabei behilflich sein, dass die relevanten Akteure zusammenfinden.

Darüber hinaus ist es möglich, dass die KBV ausgewählte interessante Projekte aktiv von der Konzeptentwicklung bis zur Antragsstellung begleitet. Auch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) stehen beratend zur Verfügung.

Kontakt: innovationsfonds@kbv.de