Praxisnachricht
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  • Liposuktion

Fettabsaugung wird anerkannte Behandlungsmethode bei Lipödem

Die operative Fettabsaugung bei Patientinnen mit einem Lipödem wird eine reguläre Leistung der Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und die Versorgung an bestimmte Vorgaben geknüpft.

Im Rahmen einer Erprobungsstudie (LIPLEG) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Patientinnen mit stark ausgeprägtem Lipödem (Stadium III) bereits vorübergehend die Möglichkeit für eine Versorgung geschaffen und diese bis Ende dieses Jahres befristet.

Die Ergebnisse der LIPLEG-Studie zeigen den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie. Durch die Entfernung des krankhaft vermehrten Fettgewebes konnten die Krankheitsbeschwerden gelindert werden. Die Beschwerden äußern sich vor allem in Lipödem-bedingten Schmerzen sowie einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

Sektorenübergreifende Vorgaben

Bei der als Liposuktion bezeichneten Methode wird krankhaft vermehrtes Fett abgesaugt, was laut der Studie nicht nur die Beschwerden lindert, sondern auch die Lebensqualität verbessert. Betroffen von der Erkrankung sind fast ausschließlich Frauen.

Die Liposuktion darf erbracht werden, wenn die konservative Behandlung nicht hinreichend war und muss in ein Behandlungskonzept eingebunden sein, insbesondere für den Fall, dass eine begleitende Adipositas vorliegt. Zur Qualitätssicherung hat der G-BA verschiedene sektorenübergreifende Vorgaben festgelegt, die unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung und die fachliche Qualifikation der diagnostizierenden und operierenden Ärztinnen und Ärzte regeln.

Ministerium prüft Beschluss

Das Bundesministerium für Gesundheit prüft den Beschluss zur Aufnahme der Liposuktion in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung. Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, den EBM anzupassen.

Eckpunkte der Anforderungen an die Qualitätssicherung zur Erbringung der Liposuktion bei Lipödem

Diagnosestellung des Lipödems und Prüfung der Voraussetzungen für die Liposuktion:

  • durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
  • keine Gewichtszunahme in den sechs Monaten vor der Indikationsstellung zur Liposuktion
  • bei BMI-Werten zwischen 32 kg/m² und 35 kg/m² nur bei einer Waist-to-Height-Ratio (WHtR) unterhalb altersentsprechender Grenzwerte
  • bei BMI-Werten >35 kg/m² zunächst Behandlung der Adipositas

Indikationsstellung und Durchführung der Liposuktion:

  • durch Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, andere Fachärztinnen und Fachärzte des Gebiets Chirurgie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Qualifikationsnachweis vor erstmaliger Erbringung: selbstständige Durchführung in 50 oder mehr Fällen vor Inkrafttreten des Beschlusses oder Durchführung unter Anleitung in 20 oder mehr Fällen innerhalb von zwei Jahren
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