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Elektronische Gesundheitskarte und VSDM Zugang zum Gesundheitssystem
Elektronische Gesundheitskarte
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Patientinnen und Patienten ihren Versicherungsstatus nach und können Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können sie mit der Karte elektronische Rezepte in der Apotheke einlösen oder Notfalldaten darauf speichern lassen.
Praxen nutzen die eGK, um über das Versichertenstammdatenmanagement den Versicherungsstatus ihrer Patientinnen und Patienten zu prüfen. Sofern diese nicht widersprochen haben, ermöglicht die eGK außerdem den Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Auf der eGK sind persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versicherungsstatus gespeichert. In den meisten Fällen enthält sie auch ein Foto der versicherten Person. Der integrierte Chip ist maximal fünf Jahre gültig; danach muss die Krankenkasse eine neue Karte ausstellen.
Auf der Rückseite vieler eGKs befindet sich zusätzlich die European Health Insurance Card (EHIC) mit ihrem Gültigkeitsdatum. Sie ist ausschließlich für medizinische Behandlungen im europäischen Ausland relevant.
Versichertenstammdatenmanagement
Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) geht es darum, die Versichertendaten auf der eGK aktuell zu halten und zu prüfen, ob die Karte gültig ist. Das VSDM läuft über die Telematikinfrastruktur.
- Sobald die eGK im E-Health-Kartenterminal steckt, beginnt automatisiert der Datenabgleich: Der Konnektor fragt über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob die eGK gültig ist und ob die auf der eGK gespeicherten Daten aktuell sind.
- Ist die eGK gültig und sind neue Daten beim VSDM-Dienst vorhanden, werden die Daten auf der eGK aktualisiert. Der Prüfungsnachweis wird auf der Karte gespeichert, auch dann, wenn die VSDM-Daten noch aktuell waren. Nach dem Datenabgleich übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS) den Prüfungsnachweis der eGK und zeigt etwa folgende Meldungen an: „Die Karte und die Daten sind aktuell“ oder „Aktualisierte Daten liegen vor“. Die auf der eGK aktualisierten Daten können automatisch in das PVS übernommen werden.
- Ist die eGK ungültig, zeigt das PVS eine entsprechende Meldung an. Es werden weder Daten noch Prüfungsnachweis auf die eGK geschrieben oder an das PVS übermittelt.
Praxen müssen das VSDM beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Anderenfalls drohen laut Gesetz Honorarkürzungen. Die Praxis kann auf Wunsch die Karte auch in kürzeren Abständen prüfen und aktualisieren lassen.
Voraussetzung für eine Aktualisierung ist, dass die oder der Versicherte die Krankenkasse auch über etwaige Änderungen informiert hat, zum Beispiel nach einem Umzug. Dann ändert die Kasse beispielsweise die Anschrift in ihrem System. Ein Kartentausch ist in einem solchen Fall nicht nötig. Beim nächsten Besuch in der Praxis wird die neue Adresse beim Einlesen der Karte auf die eGK geschrieben und in die Patientendatei übertragen.
Hinweis: Die E-Health-Kartenterminals können neben der eGK auch die Krankenversichertenkarten sonstiger Kostenträger einlesen. In letzteren Fällen wird aber kein VSDM durchgeführt.