Elektronische Gesundheitskarte und VSDM
Zugang zum Gesundheitssystem
Elektronische Gesundheitskarte
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Patientinnen und Patienten ihren Versichertenstatus nach. So können sie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Karte erfüllt aber noch weitere Funktionen. So können Versicherte damit in der Apotheke elektronische Rezepte einlösen oder bei Bedarf einen Notfalldatensatz darauf speichern lassen.
Praxen prüfen über die eGK den Versichertenstatus ihrer Patientinnen und Patienten mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Damit erhalten sie auch Zugang zur elektronischen Patientenakte, wenn der Versicherte dem nicht widersprochen hat.
Auf der eGK gespeichert sind Daten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus. Zudem ist bis auf einzelne Ausnahmen, ein Foto abgebildet. Der in der Karte enthaltene Chip ist maximal fünf Jahre gültig. Danach muss die Krankenkasse eine neue Karte ausstellen. Zusätzlich ist auf der Rückseite vieler eGKs die European Health Insurance Card (EHIC) sowie deren Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Beides ist jedoch nur für eine Behandlung im europäischen Ausland relevant. Weitere Informationen zur EHIC stellt die Europäische Kommission bereit.
Versichertenstammdatenmanagement
Beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) geht es darum, die Versichertendaten auf der eGK aktuell zu halten und zu prüfen, ob die Karte gültig ist. Das VSDM läuft über die Telematikinfrastruktur.
- Sobald die eGK im E-Health-Kartenterminal steckt, beginnt automatisiert der Datenabgleich: Der Konnektor fragt über die TI beim Versichertenstammdatendienst der Krankenkasse an, ob die eGK gültig ist und ob die auf der eGK gespeicherten Daten aktuell sind.
- Ist die eGK gültig und sind neue Daten beim VSDM-Dienst vorhanden, werden die Daten auf der eGK aktualisiert. Der Prüfungsnachweis wird auf der Karte gespeichert, auch dann, wenn die VSDM-Daten noch aktuell waren. Nach dem Datenabgleich übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS) den Prüfungsnachweis der eGK und zeigt etwa folgende Meldungen an: "Die Karte und die Daten sind aktuell" oder "Aktualisierte Daten liegen vor". Die auf der eGK aktualisierten Daten können automatisch in das PVS übernommen werden.
- Ist die eGK ungültig, zeigt das PVS eine entsprechende Meldung an. Es werden weder Daten noch Prüfungsnachweis auf die eGK geschrieben oder an das PVS übermittelt.
Praxen müssen das VSDM beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Anderenfalls drohen laut Gesetz Honorarkürzungen. Die Praxis kann auf Wunsch die Karte auch in kürzeren Abständen prüfen und aktualisieren lassen.
Voraussetzung für eine Aktualisierung ist, dass die oder der Versicherte die Krankenkasse auch über etwaige Änderungen informiert hat, zum Beispiel nach einem Umzug. Dann ändert die Kasse beispielsweise die Anschrift in ihrem System. Ein Kartentausch ist in einem solchen Fall nicht nötig. Beim nächsten Besuch in der Praxis wird die neue Adresse beim Einlesen der Karte auf die eGK geschrieben und in die Patientendatei übertragen.
Hinweis: Die E-Health-Kartenterminals können neben der eGK auch die Krankenversichertenkarten sonstiger Kostenträger einlesen. In letzteren Fällen wird aber kein VSDM durchgeführt.