Palliativversorgung Palliativmedizinische Versorgung im ambulanten Bereich
Palliative Primärversorgung
Die palliative Behandlung von gesetzlich Versicherten gehört wie die kurative Behandlung zu den primären vertragsärztlichen Aufgaben. Hierbei geht es um die gesundheitliche Grundversorgung und Beratung der Schwererkrankten. Außerdem wird über weitere Behandlungsschritte befunden. In der Regel übernehmen Hausärztinnen und Hausärzte diese Aufgabe. Sie kennen ihre Patientinnen und Patienten oftmals schon über Jahre oder Jahrzehnte und sind wichtige Vertrauenspersonen.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Ihr Ausbau geht auf das Hospiz- und Palliativgesetz zurück, das eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung vorsieht. Damit soll die allgemeine Palliativversorgung, die vorrangig hausärztlich erfolgt, flächendeckend gefördert werden.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Manche Menschen, die unheilbar krank sind, haben ein so komplexes Symptomgeschehen, dass sie der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedürfen. Die Versorgung erfolgt durch Palliativteams, die über besondere Qualifikationen und Erfahrungen verfügen.