Qualitätsmanagement
Vorteile, Methoden und Instrumente

Ohne QM geht‘s nicht
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln. Die konkreten Anforderungen für eine erfolgreiche Umsetzung sind in der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschrieben. In ihr sind die Ziele des QM, Grundelemente, Methoden, Instrumente und Anwendungsbereiche definiert, die dazu dienen, festgelegte Qualitätsziele zu erreichen. Die Vorgaben können individuell an die Praxisgröße angepasst werden.
Neu zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten haben drei Jahre Zeit, alle Instrumente und Methoden des Qualitätsmanagements erstmals anzuwenden und dann kontinuierlich weiterzuentwickeln. Wenn in einer Einrichtung mehrere Vertragsärztinnen und Vertragsärzte tätig sind, soll eine oder einer davon für das Qualitätsmanagement zuständig benannt werden. Die Beauftragung eines beziehungsweise einer Mitarbeitenden zur Koordination des Qualitätsmanagements wird empfohlen.
Bei der Umsetzung unterstützen unter anderem QM-Verfahren der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen oder KPQM der KV Westfalen-Lippe.

Methoden und Instrumente
Ein gutes Qualitätsmanagement-System ist auf die individuelle Praxissituation zugeschnitten und unterstützt dabei, die Praxis zu führen und weiterzuentwickeln.
Hier finden Sie Informationen und Vorschläge zur Anwendung der in der QM-Richtlinie beschriebenen Methoden und Instrumente sowie zur Regelung der Anwendungsbereiche.
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Sie haben Fragen zum Qualitätsmanagement oder zu QEP? Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 030 4005-1205.