Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV:
Warum ist die Krisenfähigkeit des ambulanten Sektors überhaupt ein Thema?
Gesundheitsversorgung in der Krise ist grundsätzlich immer ein Thema. Wir haben nur den Luxus der letzten Jahrzehnte gehabt, uns nicht über Krisen, mit Krisen beschäftigen zu müssen. Nun wird durch den langen andauernden Krieg in der Ukraine und die asymmetrischen Angriffe, die wir hier erleben, Sabotage, Attentate, deutlich klar, dass wir hier in Gefahr sind und dass wir uns auf eine solche Gefahr vorbereiten müssen. Auch Corona als nationale Krise hat gezeigt, dass wir nicht gut aufgestellt waren und nicht gut vorbereitet sind. Insofern spielt es eine große Rolle, ob die Praxen, die ja die Hauptlast der medizinischen Versorgung in Deutschland tragen, mit fast 600 Millionen Fällen für eine Krise gerüstet sind und ob wir, die Verantwortlichen wissen, was in einer solchen Krise zu tun und zu lassen ist.
Ist den Praxen das bewusst?
Ich glaube, in den Praxen wächst zurzeit rasch das Bewusstsein, dass sie auch betroffen sein könnten von Krisen. Sei es Stromausfall, Wasserausfall, sei es der Nicht-Nachschub von Medikamenten oder Materialien, sei es aber auch tatsächlich eine kriegerische Auseinandersetzung. Und das Bewusstsein setzt sich durch und damit setzen sich Praxen nolens volens auch damit auseinander. Die Politik hat lange gebraucht anzuerkennen, dass die ambulante Versorgung ein ganz wesentlicher Bestandteil für Resilienz ist. Diese Erkenntnis wächst langsam und im Zuge dieses Erkenntnisgewinns kommen wir da auch in den Dialog.
Mit welchen Fragen sollten sich Praxen diesbezüglich auseinandersetzen?
Ja, für die Praxen ist es eine große Herausforderung, denn für viele Dinge können sie nicht selber verantwortlich sein. Also, eine Praxis kann sich nicht selber Strom besorgen. Sie kann sich auch kein Wasser besorgen und sie kann sich auch keine Arzneimittel besorgen oder bevorraten über einen sehr kleinen minimalen Vorrat hinaus. Insofern ist es sehr, sehr wichtig, dass sich die Praxis zuallererst mal damit auseinandersetzt, was passiert eigentlich, wenn bestimmte Dinge nicht mehr vorhanden sind? Wie kommuniziere ich z.B. mit Mitarbeitenden, denn sind meine Mitarbeitenden überhaupt für mich erreichbar? Haben wir einen Plan für sowas? Haben wir Ideen, wie wir damit umgehen, wenn bestimmte Dinge nicht mehr vorhanden sind, vorübergehend oder auch für längere Zeit. Haben wir Rückfallpositionen. Und an all den Punkten, wo die Praxis merkt, dass da Dinge sind, die sie nicht haben, aber auch selber nicht bereitstellen können, gilt es darum, diese Informationen zu sammeln und mit denjenigen, die dafür verantwortlich sind, das ist dann die Katastrophenschutzbehörden, das sind die Länder und der Bund, zu sprechen, was die Praxen brauchen, damit sie möglichst lange auch in einer Krise ihren Betrieb aufrechterhalten können.
Wie kann die KBV Praxen bei der Vorbereitung unterstützen?
Also, wir sind natürlich ein ganzes Stück weit entfernt. Wir sind aber mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zurzeit in einem sehr konstruktiven Dialog darüber, welche Aufgaben wir übernehmen können gemeinsam und übernehmen müssen. Das geht von einer Lagebildgestaltung, von einer Mitarbeit nationalen Gremien für die Krisenvorsorge oder Krisenversorgung bis hin zu Ratgebern für Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen, wie sie sich im Falle eines Falles verhalten können, was zu tun ist, wer ansprechbar ist und wie man sich gegebenenfalls mit seinem Praxisbetrieb auf eine solche Krise einstellen kann.
Was tut die KBV sonst noch?
Also, es gibt ganz viele Gespräche auf verschiedenen Ebenen, auf Landesebene zwischen KVen und den zuständigen Landesinnenministerien oder Sozial- und Gesundheitsministerien über die Frage "Was passiert eigentlich, wenn?" Dazu gehört, dass man sich über Lagebilder austauscht. Wer hat eigentlich welches Lagebild? Was muss man wissen, was muss wer wissen? Dazu gehört auch, dass Kassenärztliche Vereinigungen z.B. in Katastrophenstäben überhaupt präsent sind, was bisher nicht der Fall war, damit sie mitsprechen können, mitüberlegen können. Und das gleiche gilt dann auch auf der Bundesebene und dabei wird auch klar, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden müssen, damit wir das ambulante Gesundheitswesen auch im Krisenfall, im Fall einer nationalen Krise möglichst lange weiter arbeitsfähig halten. Das ist unser Auftrag.
Welche Dinge muss der Gesetzgeber angehen?
Dazu gehört unter anderem ein Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz. An einem GeSIG wird gearbeitet. Wir wissen noch nicht, wie das aussieht. Dazu gehören aber eine ganze Reihe anderer Dinge, z.B. im Bereich Datenschutzvorbereitung. Es geht also um Erkenntnisse, z.B. wer alles mehrere Jobs hat, wer also z.B. Ärztin ist und gleichzeitig noch Reservist ist oder beim THW oder bei der Feuerwehr verpflichtet ist, also Mehrfachverpflichtungen. Es geht darum, welches Personal verfügbar ist, welche Kräfte überhaupt z.B. gar nicht hier ansässig sind. Also in anderen Gewerben ist das stärker als bei uns. Aber auch bei uns spielen ausländische Arbeitskräfte eine große Rolle im Gesundheitswesen. Sind die überhaupt da im Fall einer Krise? Alle diese Fragen müssen beantwortet werden und für einige braucht es dann gesetzliche Rahmenbedingungen und zwar schon bevor wir in einer Krise sind, für die Vorbereitung derselben.