Welche Erwartungen haben Sie an die Digitalisierung in diesem Jahr?
Die Digitalisierungsstrategie muss insgesamt stärker medizinisch ausgerichtet sein. Das heißt, die Technik sollte geräuschlos und reibungslos im Hintergrund laufen. Das muss 2026 das Ziel sein. Ich sage das deshalb auch, weil das Jahr 2025 ja mit der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens von RSA auf ECC dazu geführt hat, dass wir uns ohne auch dafür verantwortlich zu sein, noch einmal um technische Basisdienste kümmern mussten und das uns viel Energie und Ressourcen auch gekostet hat und das war ein echter Rückschlag. Auf der anderen Seite wollen wir natürlich Digitalisierung voranbringen mit einer stärkeren medizinischen Ausrichtung. Wir haben in dem Zusammenhang als KBV auch gemeinsam mit den KVen eine Gruppe digital affiner Kolleginnen und Kollegen zusammengerufen, um eben hier auch zu diskutieren, wie muss Digitalisierung von morgen aussehen oder wie muss die Digitalisierung von Abläufen aussehen, dass sie tatsächlich Zeit in der Versorgung von Patientinnen und Patienten spart und wir werden in 2026 als KBV auch erstmals auf der DMEA mit einem Stand vertreten sein und werden dann auch natürlich allen Interessierten noch einmal Einblick in unsere Arbeit, auch die unserer Tochtergesellschaften geben und freuen uns auch auf diese Gespräche.
Wie läuft es denn bei der ePA?
Also was wir sehen ist, vor allem die Praxen, die elektronische Patientenakte nutzen, das ist einmal mehr ein Zeichen dafür, dass die Praxen Vorreiter im Bereich der Digitalisierung sind und das ist auch ein Zeichen dafür, dass in den Praxen Digitalisierung kein Zukunftsversprechen ist, wie zum Beispiel bei den Krankenhäusern, sondern tatsächlich gelebte Realität und man muss dazu sagen, dass die Praxen hier jeden Tag auch entsprechend liefern.
Wie sehen Sie die nächsten Schritte in der ePA?
Es gibt zwei zentrale Themen letztendlich im Bezug auf die Einführung oder Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte in 2026, das ist einmal der digital gestützte Medikationsprozess und die Volltextsuche. Beim Thema digital gestützter Medikationsprozess bringen wir uns seit langem auch schon intensiv ein. Natürlich muss der digitale Medikationsprozess dann tatsächlich einen Vorteil gegenüber dem bundeseinheitlichen, papierbasierten Medikationsplan liefern. Das Ganze geht in die Erprobung, es muss sichergestellt sein, dass dann die Ergebnisse aus der Erprobung auch berücksichtigt werden, denn nur darüber lässt sich dann tatsächlich eine gute und praxistaugliche Anwendung schaffen.
Und die Volltextsuche?
Das ist auch etwas, was dringend notwendig ist, damit Daten in der ePA, wenn sie jetzt mehr und mehr befüllt wird, dass sie auch tatsächlich auffindbar sind, leicht auffindbar sind. Das wird im Moment ja letztendlich mit Metadaten, das ist ein mühsamer Workaround, wenn man so will, geschaffen und deshalb ist es mehr als notwendig, dass die Volltextsuche auch möglichst bald kommt.
Was muss bei der ePA noch passieren?
Keinesfalls aus dem Blick geraten darf letztendlich die Stabilisierung, das reibungslose Laufen der Grundfunktionen, wie Hochladen der Daten, Abrufen von Daten, auch das Pflegen der Metadaten, um Dokumente wiederzufinden. All das ist noch zeitaufwendig und mühsam und das ist ganz wichtig, dass diese Kernfunktion sozusagen automatisch und reibungslos gut läuft.
Die Krankenkassen wollen die ePA zu einer zentralen Plattform ausbauen…
Also, das ist sicherlich freundlich formuliert ein ambitioniertes Ziel, wenn man sich die aktuellen Nutzungsdaten der ePA-App durch die Versicherten ansieht, diese Nutzung liegt bei vier Prozent der Versicherten. Aus unserer Sicht liegt das zum einen daran, dass die Krankenkassen bislang auch noch nicht ausreichend ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte informiert haben. Außerdem ist das Identifikationsverfahren kompliziert und natürlich ist die ePA auch eine Anwendung, die auf der Freiwilligkeit der Nutzung durch die Versicherten beruht. Außer Frage steht sicherlich, dass die elektronische Patientenakte die schnellere Verfügbarkeit von Patientendaten leistet und dass der entscheidende Vorteil auch der elektronischen Patientenakte ist.
Wie sieht es mit der digitalen Kommunikation aus?
Zentrales Instrument, zentrales Werkzeug für die Kommunikation zwischen Arztpraxen, zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern ist ja KIM. Wir sind der Auffassung, dass KIM insgesamt verbessert werden muss. Einmal muss zum Beispiel der Verzeichnisdienst insgesamt transparenter, nutzerfreundlicher werden. Auch die PVS müssen in der Umsetzung von KIM anwenderfreundlicher werden. Und der andere große Punkt ist natürlich, dass sich auch die anderen Beteiligten, an der Gesundheitsversorgung Beteiligten an KIM anschließen, dass nämlich genau diese Kommunikation mit Krankenhäusern, mit dem medizinischen Dienst, auch mit Krankenkassen über KIM ermöglicht wird. Und da müssen die anderen jetzt auch, die anderen Beteiligten auch mitziehen.
Braucht es auch neue digitale Werkzeuge?
Zentraler Punkt ist die Möglichkeit, auf Patientendaten zugreifen zu können, Daten auch letztendlich einmal zu erheben. Wir sehen das zukünftig zum Beispiel bei der Notfallreform, dass es so eine Art digitale Fallübergabe gibt. Aber das ist nicht nur bei der Notfallreform notwendig, das wird auch, wenn man Steuerungsinstrumente weiter ausbauen möchte, auch dort wird es notwendig sein, dass man Daten, die über eine Ersteinschätzung oder im Zusammenhang mit einer Überweisung erhoben und an andere an der Versorgung Mitbeteiligten weitergeben möchte, dass diese Daten auch tatsächlich im Sinne eines Versorgungsfachdienstes zur Verfügung stehen.
Was erwarten Sie von dem angekündigten Digitalgesetz?
Um diese Versorgungsszenarien wie eine digitale Fallübergabe in der Notfallversorgung oder letztendlich auch eine eÜberweisung im Zusammenhang mit einer Patientensteuerung, um solche Szenarien und insgesamt auch die Digitalisierung weiterentwickeln zu können, brauchen wir natürlich eine stabile und verlässliche Telematikinfrastruktur. Das ist sozusagen das A und O. Als zweiten Punkt brauchen wir natürlich auch leistungsfähige PVS-Systeme und wenn ein System die Arbeit eher behindert, langsam vielleicht auch veraltet ist, dann muss es die Möglichkeit geben, dass Praxen auch das System wechseln können. Im Moment sagen uns auch viele Praxen, dass sie eher von diesem Wechsel Abstand nehmen, weil sie auch Sorge haben, dass die Daten nicht sicher und vollständig migriert werden. Also auch das ist wichtig, eine sichere, kostenfreie Datenmigration. Insofern liegen unsere Erwartungen an die Digitalgesetze eigentlich völlig auf der Hand. Das ist eine stabile TI. Bei den PVS-Systemen muss der Wechsel erleichtert werden über diese Möglichkeit der kostenfreien, sicheren Datenmigration und wir brauchen letztendlich auch ein Beratungsrecht für die KVen, um Praxen bei einem solchen Wechsel tatsächlich auch beraten zu können.
Wie können die Praxen die Digitalisierung finanziell stemmen?
Wir brauchen eine Bereitschaft der Politik, hier entsprechend auch Finanzmittel, ähnlich wie das bei den Krankenhäusern der Fall ist, bereitzustellen für infrastrukturelle Maßnahmen. Deshalb fordern wir auch trotz aller Einsparzwänge ein Praxis-Zukunftsgesetz, denn diese Investition kann auch zu Einsparungen führen. Beispielsweise wenn man die elektronische Patientenakte nimmt und diese tatsächlich reibungslos, aufwandsarm für die Praxen funktionieren würde, dann müssten wir auch den zusätzlichen Aufwand für die Befüllung der ePA nicht vergüten.