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Arbeitsunfähigkeit

Frau liegt krank auf dem Sofa

Wenn Versicherte krankheitsbedingt nicht arbeiten können, brauchen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie ist die Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und den späteren Bezug von Krankengeld. Eine Krankschreibung ist nur nach ärztlicher Untersuchung zulässig. Praxen übermitteln die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse.

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Definition Arbeitsunfähigkeit

Versicherte gelten als arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Krankheit ihre beruflichen Aufgaben nicht oder nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung der Erkrankung ausüben können.

Arbeitsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn aufgrund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit gesundheitliche Probleme entstehen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen. Während einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben besteht Arbeitsunfähigkeit fort.

Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt haben. Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.

So erfolgt die Krankschreibung

Die Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit ist in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Danach ist eine Krankschreibung nur nach ärztlicher Untersuchung zulässig. Praxen übermitteln die Krankschreibung direkt an die Krankenkassen: Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit 2023 verpflichtend und hat den „gelben Schein“ abgelöst.

Schritt 1: Elektronischer Versand an die Krankenkassen

Ärztinnen und Ärzte füllen im Praxisverwaltungssystem (PVS) das Formular e01 aus und unterschreiben es mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur. Der Versand der eAU erfolgt über KIM (Kommunikation in der Medizin) – einem E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Wenn der Versicherte es möchte, ist die Bescheinigung auch in die elektronische Patientenakte einzustellen.

Auf Wunsch stellt die Praxis zusätzlich einen Papierausdruck aus. Dies ist insbesondere für Arbeitslose oder Minijobber in Privathaushalten wichtig, da ein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten bislang nicht möglich ist. Das Ausstellen der Bescheinigung ist in den Versicherten- und Grundpauschalen enthalten.

Technische Probleme

Falls der Versand der eAU nicht möglich ist, speichert das PVS die Daten und versendet sie, sobald dies wieder möglich ist. Stellt die Praxis erst später fest, dass eine Störung der Telematikinfrastruktur (TI) vorliegt und die eAU auch am nächsten Werktag nicht an die Krankenkasse übertragen werden kann, muss die Praxis die Papierbescheinigung postalisch an die Krankenkasse schicken. Hierfür kann sie die GOP 40130 abrechnen.

Sollte schon beim Ausstellen oder Versenden bekannt sein, dass die eAU nicht übermittelt werden kann, händigt die Praxis dem Versicherten neben dem Patientenausdruck zwei unterschriebene Ausfertigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus, die der Versicherte weiterleiten muss.

Empfehlung: Komfortsignatur

Bei diesem Verfahren geben Ärztinnen und Ärzte die PIN ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) nur einmal ein, zum Beispiel morgens. Dadurch können sie pro Tag bis zu 250 Dokumente signieren, ohne die PIN jedes Mal eingeben zu müssen. Der eHBA bleibt dazu in einem Kartenlesegerät gesteckt. Die KBV empfiehlt die Komfortsignatur, da die Daten im Gegensatz zur Stapelsignatur sofort versandt werden können. 

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Schritt 2: Elektronische Übertragung an den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse elektronisch ab – vorausgesetzt, der Beschäftigte hat ihn über seine Krankschreibung informiert. Versicherte sind gesetzlich verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Praxen als Arbeitgeber

Bei Erkrankung ihres Personals müssen auch Praxisinhaber die eAU bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen, sofern sie die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst bescheinigt haben. Dafür benötigen sie eine zugelassene Software. Praxen, die einen externen Dienstleister mit dem Personalmanagement beauftragt haben, sollten prüfen, ob der digitale Abruf dort erfolgt.

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Praxisausstattung

Für die Übermittlung der eAU an die Krankenkassen müssen Praxen folgende technische Voraussetzungen erfüllen: 

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • eAU-Modul fürs Praxisverwaltungssystem
  • KIM-Dienst (z.B. kv.dox) für den Versand der eAU
  • elektronischer Heilberufsausweis mindestens der Generation 2.1 für die persönliche Signatur
  • empfohlen: eingerichtete Komfortsignatur

Hausbesuche, Telefon- oder Videosprechstunde

Die Krankschreibung erfolgt meistens vor Ort in der Praxis. Sie ist aber auch bei Hausbesuchen, in der Videosprechstunde oder nach telefonischer Anamnese möglich. In diesen Fällen ist folgendes zu beachten:

Vordrucke bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Wiedereingliederungsplan, Kind-Krank-Bescheinigung, Anfragen von Krankenkassen: Im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit gibt es verschiedene Vordrucke für Praxen.

Fragen und Antworten

Beim Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder im Fall einer Wiedereingliederung kann in der täglichen Praxis die eine oder andere Frage auftreten.

Rechtsgrundlagen

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Weitere Informationen

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