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Spargesetz: Auswirkungen für Praxen
KBV
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nimmt die Politik tiefgreifende Eingriffe in das Gesundheitssystem vor, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Die Kürzungen betreffen überwiegend die Versorgung – vor allen in den Praxen der Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Allein im nächsten Jahr sollen rund drei Milliarden Euro eingespart werden; ab 2030 rund fünf Milliarden jährlich. Was bedeutet das für die Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten und welche Belastungen kommen auf sie zu?
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