Medikationsplan
Versicherte haben Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans, wenn sie mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Die Anwendung muss für eine Dauer von mindestens 28 Tagen erfolgen.
Der Medikationsplan soll alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die der Versicherte einnimmt, und dessen Selbstmedikation enthalten. Dazu werden unter anderem Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform und Dosierung sowie Einnahmegrund und sonstige Hinweise aufgeführt.
Durch eine Standardisierung ist der Medikationsplan bundesweit einheitlich und möglichst nutzerfreundlich. An der Gestaltung beteiligt waren neben dem Bundesgesundheitsministerium auch die Ärzteschaft, Patientenverbände, Apothekerverbände, Krankenkassen, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Softwarehersteller.
Erstellung und Aktualisierung
Die Erstellung des Medikationsplans erfolgt durch diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die die Medikation des Versicherten koordinieren – in der Regel sind das Hausärztinnen und Hausärzte.
Zur Aktualisierung des Medikationsplans verpflichtet sind aber auch mitbehandelnde Fachärztinnen und Fachärzte in Praxen und Krankenhäusern, sobald sie die Medikation ändern oder ausreichend Kenntnis über eine Änderung haben. Gleiches gilt für Apotheken. Die Verantwortung für die verschriebene Medikation bleibt in jedem Fall bei der verschreibenden Ärztin oder dem Arzt.
Nutzungsmöglichkeiten
Auf Papier
Den bundeseinheitlichen Medikationsplan gibt es vor allem ausgedruckt in Papierform. Die Informationen werden hierbei in einem Barcode gespeichert, der auf dem Medikationsplan aufgebracht ist. In der Praxis oder in der Apotheke werden sie per Scanner eingelesen und bei Bedarf aktualisiert.
Auf der Gesundheitkarte
Der Medikationsplan lässt sich bislang aber auch auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Hierfür ist eine PIN erforderlich, die der Versicherte von seiner Krankenkasse bekommt. Das bedeutet: Der Medikationsplan kann nur dann auf der Gesundheitskarte gespeichert, von dort ausgelesen oder aktualisiert werden, wenn der Versicherte die Karten-PIN kennt.
Zukünftig in der ePA
Voraussichtlich ab Ende 2026 soll der Medikationsplan außerdem als neue Anwendung in der elektronischen Patientenakte (ePA) verfügbar sein. Die schrittweise Erprobung hat im Sommer 2026 begonnen. Sie soll zeigen, ob der elektronische Medikationsplan (eMedikationsplan) den Papier-Medikationsplan in der Versorgung ablösen kann.
Praxisausstattung
Für den eMedikationsplan müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)
- E-Health-Konnektor
- Elektronischer Heilberufsausweis
- Praxisverwaltungssystem: Modul für den elektronischen Medikationsplan
- Zusätzlich wird ein weiteres E-Health-Kartenterminal im Sprechzimmer empfohlen.
Finanzierung
Die Finanzierung der für den eMedikationsplan erforderlichen Praxisausstattung erfolgt über die TI-Pauschale, die Praxen monatlich erhalten. Deren Höhe ist abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs.
Um die TI-Pauschale zu erhalten, muss die Praxis die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Fehlt eine dieser Anwendungen, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlen zwei oder mehr Anwendungen, erhält die Praxis keine Pauschale:
- Notfalldatenmanagement und eMedikationsplan*
- ePA
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)*
- elektronischer Arztbrief
- elektronische Verordnungen (eRezept)*
Für die mit * gekennzeichneten Anwendungen können die Kassenärztlichen Vereinigungen Ausnahmen für Facharztgruppen und Psychotherapeuten festlegen, die diese Anwendungen im Regelfall nicht nutzen können.
Vergütung
Für das Anlegen und Aktualisieren des Medikationsplans erhalten Ärztinnen und Ärzte eine Vergütung. Sie wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlt. Die aktuellen Euro-Beträge der jeweiligen Gebührenordnungspositionen können im Online-EBM eingesehen werden.