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Elektronische Patientenakte: Das müssen Praxen jetzt wissen
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Die gesamte Krankengeschichte mit Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen gebündelt an einem Ort – das ist die Vision der elektronischen Patientenakte (ePA). Anfang 2025 hat die Einführung begonnen: Die gesetzlichen Krankenkassen haben für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt.
Die digitalen Ordner sollen nach und nach mit Gesundheitsdaten befüllt werden. Praxen können die digitale Akte zunächst freiwillig nutzen, bevor dies ab 1. Oktober Pflicht wird.
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