Anwendungsbeobachtungen

Melden einer Anwendungsbeobachtung oder nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfung

Anwendungsbeobachtungen (AWB) sind Untersuchungen, mit denen Erkenntnisse über die Anwendung bereits zugelassener oder registrierter Arzneimittel gesammelt werden. Die Durchführung ist dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, der KBV, dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der privaten Krankenversicherung zu melden.

Vorgaben für die Meldung

Meldeformular

Zugang zum elektronischen Meldeformular der KBV erhalten Sie, indem Sie in das nachfolgende Feld Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Die Zugangsdaten werden Ihnen umgehend per E-Mail zugeschickt. Sie sind sowohl für die Meldung einer AWB als auch einer NiUp zu verwenden und vier Stunden gültig.

Meldungen und Abschlüsse von Anwendungsbeobachtungen

Die KBV setzt sich für Transparenz ein und veröffentlicht eine Übersicht der ihr gemeldeten, abgeschlossenen AWB der zurückliegenden zehn Jahre.

Die AWB sind in der Reihenfolge ihrer Abschlussmeldungen aufgelistet. Die Übersicht enthält unter anderem die Anzahl der an den AWB beteiligten Ärztinnen und Ärzte, der Patientinnen und Patienten sowie die Höhe der geleisteten Entschädigungen. Die Daten beruhen auf Meldungen der pharmazeutischen Unternehmer beziehungsweise klinischen Forschungsorganisationen. Die KBV übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

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Kontakt

Frau Claudia Schaa
Telefon: 030 4005-1444

Frau Manuela Hahn
Telefon: 030 4005-1404

E-Mail

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