Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kbv.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die folgende Auswertung beruht auf einer extern durchgeführten Bewertung nach BITV/EN 301 549 im September 2025. Der Überprüfung zufolge ist die Website mit den Vorgaben der BITV 2.0 bzw. der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 mit folgenden Ausnahmen vereinbar:
- unnötige Ausgabe dekorativer Elemente
- Fehlende semantische Auszeichnung von Navigationsbereichen im Footer
- Fokus landet in der Suche auf dem gesamten Reiterinhalt statt auf dem ersten Bedienelement
- Nicht skalierbare Schriftgrafiken
- Unstimmige Fokusreihenfolge im Newsletter-Formular
- In der Suche springt der Fokus nach Auswahl der Registerkarte Themenfinder nicht in den Inhaltsbereich
- Fehlende visuelle Pflichtfeldkennzeichnung bei Checkbox im Newsletterformular
- Fehlende programmatische Beschriftung des Sucheingabefelds
- Falsche Rollenvergabe für Links in der Hauptnavigation
Eine Prüfstelle des BIK BITV-Test Prüfverbundes hat die Entwicklung dieser Website durchgehend begleitet. Von diesem Entwicklungsprozess ausgenommen sind die folgenden Angebote auf der Website. Deren Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei zugänglich.
Dokumente:
Der überwiegende Teil der zum Download angebotenen Dokumente ist barrierefrei. Wir arbeiten daran, alle Dokumente barrierefrei zu machen. Für einzelne Dokumente ist dies nicht umsetzbar. Das betrifft vor allem den Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) im PDF-Format.
Formular für das Einreichen von Statistiken zu psychotherapeutischen Gutachten:
Es handelt sich um ein komplexes Formular, das nur mit großem technischen Aufwand barrierefrei gemacht werden könnte. Das Formular ist ausschließlich für eine spezifische Nutzergruppe über eine personalisierte Gutachter-ID erreichbar.
Anwendungen:
- Gesundheitsdaten: Es werden statistische Informationen grafisch dargestellt. Alternativ sind die Daten als Excel-Tabellen erhältlich. Diese sind zum Teil sehr umfangreich. Diese Komplexität kann eine Barriere darstellen.
- Sicherstellungsatlas und Praxisnetzeatlas: Die Inhalte können auf geografischen Karten ausschließlich visuell wahrgenommen werden.
Eine kontinuierliche Verbesserung der Zugänglichkeit ist in Arbeit oder geplant.
Hilfsangebot
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2025 selbst erstellt und am 5. Mai 2026 aktualisiert.
Feedback zur Barrierefreiheit
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über nicht barrierefreie Inhalte einholen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin
E-Mail: online-redaktion@kbv.de
Durchsetzungsverfahren
Sollte im direkten Kontakt mit der KBV keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle.
Kontakt Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 185272805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de