Terminvermittlung Bereitstellung und Buchung der Termine, Abrechnung und Vergütung
Terminvermittlung durch die Terminservicestellen
Patienten, die dringend einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten benötigen, können sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wenden. Die Terminservicestellen gehören zum Patientenservice der 116117. Unter der Nummer ist auch der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar – telefonisch und online unter www.116117.de.
Drei Wege zum schnellen Termin
Patienten haben mehrere Möglichkeiten, einen Termin bei der 116117 zu buchen:
- online über den 116117 Terminservice
- die 116117-App
- telefonisch über 116117
Auch Praxen können für ihre Patientinnen und Patienten einen Termin bei einem Kollegen oder einer Kollegin online buchen. Dazu nutzen sie am besten den 116117 Terminservice, über den sie auch ihre freien Termine melden. Die Software dafür stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.
Überweisung mit Vermittlungscode
Patientinnen und Patienten, die einen Termin bei der 116117 buchen wollen, benötigen eine Überweisung mit einem Vermittlungscode. Ausgenommen sind Termine bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten, Augenärzten und Gynäkologen sowie Termine für ein psychotherapeutisches Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde).
Für die Buchung eines Therapietermins bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten ist eine Bescheinigung (Formular PTV 11) mit einem Vermittlungsscode erforderlich. Die Bescheinigung können Psychotherapeuten in der Psychotherapeutischen Sprechstunden ausstellen, wenn der Patient zeitnah weiterbehandelt werden soll.
So melden Praxen freie Termine
Für die Terminvermittlung melden Ärzte und Psychotherapeuten ihrer KV freie Termine. Eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Termine online zu melden, ist der 116117 Terminservice. Wie die Terminmeldung im Detail erfolgt, erfahren Praxen bei ihrer KV.
Terminvermittlung durch Hausärztinnen und Hausärzte
Hausärzte, die für einen Patienten einen Termin bei einem Facharzt vereinbaren, stellen für die Behandlung eine Überweisung aus. Ein Dringlichkeitscode ist nicht erforderlich.
Abrechnung und Vergütung
So rechnen Praxen ab
Zur Abrechnung der Zuschläge gibt es für jede Arztgruppe nur eine Gebührenordnungsposition (GOP) – egal, ob der Termin durch eine Terminservicestelle oder eine Hausärztin beziehungsweise einen Hausarzt vermittelt wurde. Die GOP wird jeweils mit dem Buchstaben A, B, C oder D gekennzeichnet, je nachdem, welcher Zuschlag gewährt wird. Zusätzlich wird der Abrechnungsschein unter „Vermittlungsart“ als „TSS-Terminfall“, „TSS-Akutfall" oder „HA-Vermittlungsfall“ gekennzeichnet.
Offene Sprechstunde
Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärztinnen und Fachärzte bieten fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an – bei vollem Versorgungsauftrag, sonst anteilig. Konkret sind dies die Fachgruppen der EBM-Kapitel 6, 7, 8, 9, 10, 14, 16, 18, 21 und 26.
Diese Fachärztinnen und Fachärzte müssen offene Sprechstunden anbieten: Augenärzte / Chirurgen / Gynäkologen / HNO- Ärzte / Hautärzte / Kinder- und Jugendpsychiater / Nervenärzte / Neurologen / Neurochirurgen / Orthopäden / Psychiater / Urologen
Vergütung
Die Leistungen werden extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet – maximal 17,5 Prozent der Arztgruppenfälle.
Abrechnung
Fachärztinnen und Fachärzte kennzeichnen die Abrechnung / den Abrechnungsschein unter „Vermittlungsart“ als „Offene Sprechstunde“. So erkennt die KV, dass die Patientin beziehungsweise der Patient in der offenen Sprechstunde behandelt wurde. Sollten weitere Angaben erforderlich sein, wird Sie Ihre KV informieren.
Veröffentlichung der Zeiten
Fachärztinnen und Fachärzte sind verpflichtet, die Zeiten ihrer offenen Sprechstunde bekanntzugeben (z.B. Anrufbeantworter, Website, Aushang) sowie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Veröffentlichung mitzuteilen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer KV.