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Rechtsquellen für ärztliche und psychotherapeutische Praxen

KBV-Vorgaben zur Honorarverteilung

Diese Vorgaben bestehen aus folgenden Teilen und regeln jeweils die nachstehenden Sachverhalte:

  • Teil A: Vorgaben zu den Honorarverteilungsmaßstäben der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß Paragraf 87b Absatz 2 Satz 1 SGB V
  • Teil B: Vorgabe zur Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die hausärztliche und fachärztliche Versorgung
  • Teil C: Vorgaben zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
  • Teil D: Vorgaben zur Berücksichtigung kooperativer Behandlung von Patienten in dafür gebildeten Versorgungsformen
  • Teil E: Vorgaben zur Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen
  • Teil F: Vorgaben zu den Grundsätzen der Bereinigung des zu erwartenden Honorars gemäß Paragraf 87b Absatz 4 Satz 2 SGB V
  • Teil G: Vorgaben zur Vergütung technischer Leistungen der Humangenetik (genetisches Labor)
  • Teil H: Vorgabe zur Ermittlung des versorgungsbereichsspezifischen Grundbetrags für die Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung

Bezogen auf Teil B der KBV-Vorgaben ist das Einvernehmen, hinsichtlich der anderen Teile lediglich das Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband herzustellen.

Nachfolgend werden die gültigen KBV-Vorgaben sowie der Änderungsbeschluss bereitgestellt. Ältere KBV-Vorgaben sind auf Anfrage erhältlich.

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