Medikationskatalog
Durch die Einstufung in Kategorien können Ärztinnen und Ärzte auf einen Blick sehen, welche Wirkstoffe sie vorrangig verordnen sollten. Aufgeführt werden nur Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen, für die es in der jeweiligen Indikation zugelassene Fertigarzneimittel gibt. Es handelt sich um Empfehlungen, die ärztliche Therapiefreiheit bleibt unberührt.
Die Einstufung basiert unter anderem auf den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie sowie den aktuellen Leitlinien, Cochrane Reviews oder Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Eine jährliche Aktualisierung soll den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Stand garantieren.
In mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen hat der Medikationskatalog die Richtgrößenprüfung abgelöst, die bis 2016 die Regelprüfmethode bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gewesen war. In Sachsen und Thüringen ist der Medikationskatalog – neben der Wirkstoffverordnung und dem Medikationsmanagement – zudem ein wichtiger Bestandteil des sogenannten Zukunftskonzepts Arzneimittelversorgung.
Übersicht der Indikationen
- Antibiotika bei Harnwegsinfektionen (akute unkomplizierte Zystitis, akute unkomplizierte Pyelonephritis)
- Antibiotika bei obere Atemwegsinfektionen (akute Tonsillopharyngitis, akute Otitis media, akute Rhinosinusitis)
- Antibiotika bei untere Atemwegsinfektionen (leichtgradige AECOPD, leichtgradige CAP, Pertussis)
- Asthma Bronchiale
- COPD
- Demenz
- Depression (unipolar, bipolar)
- Diabetes Mellitus Typ 2
- Fettstoffwechselstörungen
- Herzinsuffizienz (chronisch)
- Hypertonie
- Koronare Herzkrankheit (akut und chronisch)
- Osteoporose
- Vorhofflimmern
Einstufung der Wirkstoffe
Standard
Wirkstoffe und -kombinationen, die für den überwiegenden Anteil der Patientinnen und Patienten zur Behandlung der jeweiligen Indikation in Frage kommen.
Reserve
Wirkstoffe und -kombinationen, die als therapeutische Alternative zu den Standardwirkstoffen gelten oder für die es bislang erst begrenzte Erfahrungen oder in wissenschaftlichen Studien nachgewiesene Einschränkungen gibt oder die aufgrund ihrer Zulassung erst nach Vorbehandlung mit anderen Wirkstoffen eingesetzt werden dürfen.
Nachrangig
Für die jeweilige Indikation zugelassene Wirkstoffe und -kombinationen, die nicht als „Standard“ oder „Reserve“ eingestuft sind. Hierunter können auch Wirkstoffe fallen, die die in bestimmten Behandlungskonstellationen Vorteile haben, aber insgesamt als nachrangig einzustufen sind.
In der Praxissoftware werden die Wirkstoffe in einem Ampelsystem dargestellt. Zudem erhalten Ärztinnen und Ärzte weitere Hinweise zur Einstufung im Medikationskatalog.
Medikationskatalog
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