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Medikationskatalog

Mit dem Medikationskatalog fördert die KBV eine evidenzbasierte und wirtschaftliche Verordnungsentscheidung. Für insgesamt 14 Indikationen werden die zugelassenen Wirkstoffe als „Standard“, „Reserve“ oder „nachrangig“ eingestuft.

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Durch die Einstufung in Kategorien sehen Ärztinnen und Ärzte auf einen Blick, welche Wirkstoffe sie vorrangig verordnen sollten. Aufgeführt werden nur Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen, für die es in der jeweiligen Indikation zugelassene Fertigarzneimittel gibt. Es handelt sich um Empfehlungen, die ärztliche Therapiefreiheit bleibt unberührt. 

Die Einstufung basiert unter anderem auf den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie sowie den aktuellen Leitlinien, Cochrane Reviews oder Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Die jährliche Aktualisierung garantiert den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Stand.

Übersicht der Indikationen

  • Antibiotika bei Harnwegsinfektionen (akute unkomplizierte Zystitis, akute unkomplizierte Pyelonephritis)
  • Antibiotika bei oberen Atemwegsinfektionen (akute Tonsillopharyngitis, akute Otitis media, akute Rhinosinusitis)
  • Antibiotika bei unteren Atemwegsinfektionen (leichtgradige AECOPD, leichtgradige CAP, Pertussis)
  • Asthma bronchiale
  • COPD
  • Demenz
  • Depression (unipolar, bipolar)
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Herzinsuffizienz (chronisch)
  • Hypertonie
  • Koronare Herzkrankheit (akut und chronisch)
  • Osteoporose
  • Vorhofflimmern

Einstufung der Wirkstoffe

Standard

Wirkstoffe und -kombinationen, die für den überwiegenden Anteil der Patientinnen und Patienten zur Behandlung der jeweiligen Indikation in Frage kommen.

Reserve

Wirkstoffe und -kombinationen, die als therapeutische Alternative zu den Standardwirkstoffen gelten oder für die es bislang erst begrenzte Erfahrungen oder in wissenschaftlichen Studien nachgewiesene Einschränkungen gibt oder die aufgrund ihrer Zulassung erst nach Vorbehandlung mit anderen Wirkstoffen eingesetzt werden dürfen.

Nachrangig

Für die jeweilige Indikation zugelassene Wirkstoffe und -kombinationen, die nicht als „Standard“ oder „Reserve“ eingestuft sind. Hierunter können auch Wirkstoffe fallen, die in bestimmten Behandlungskonstellationen Vorteile haben, aber insgesamt als nachrangig einzustufen sind.

In der Praxissoftware werden die Wirkstoffe in einem Ampelsystem dargestellt. Zudem erhalten Ärztinnen und Ärzte weitere Hinweise zur Einstufung im Medikationskatalog.

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