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Wer befüllt die ePA?
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Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind verpflichtet, die Akte zu befüllen. Das gleiche gilt für Krankenhausärzte, Apotheker und Zahnärzte. Später kommen noch andere Berufsgruppen wie Physiotherapeuten und Ergotherapeuten hinzu. Ebenso können Patienten, aber auch die Krankenkassen Daten einstellen.
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Welche Daten müssen Ärzte und Psychotherapeuten in die ePA einstellen?
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Es gibt eine Reihe von Daten, die Ärzte und Psychotherapeuten laut Gesetz künftig in die ePA einstellen müssen. Beispiele hierfür sind Arztbriefe, Daten zu Laborbefunden und Befunddaten aus bildgebender Diagnostik. Darüber hinaus gibt es Daten, die eine Praxis auf Wunsch des Patienten in die ePA einpflegen muss. Dies können Befunddaten, Diagnosen, Früherkennungsuntersuchungen oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sein. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass der Arzt die Daten in der aktuellen Behandlung erhoben hat und sie elektronisch vorliegen.
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Müssen die Praxen auch alte Befunde einpflegen, die der Patient auf Papier mitbringt?
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Das Einpflegen von Informationen in Papierform, zum Beispiel alte Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der Praxen. Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu zehn Dokumente. Unabhängig davon können Ärzte auch eigene Befunde aus vorangegangenen Behandlungen in die ePA einstellen, wenn das für die Versorgung des Patienten erforderlich ist.
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Sind alle Fachärzte verpflichtet, ihre Befunde in der ePA zu dokumentieren?
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Grundsätzlich ist der Arzt verpflichtet, einen Befund einzustellen, der ihn erstellt hat.
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Können Labore ihre Befunde künftig direkt in die ePA einstellen?
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Momentan ist es technisch nicht möglich, dass ein Labor den Befund direkt in die ePA lädt – es sei denn der Versicherte gibt dem Labor explizit Zugriffsrechte mittels App. Es ist geplant, dass Laborbefunde in einem strukturierten und bundesweit standardisierten Format (als sogenanntes MIO) durch die Labore erzeugt und an die beauftragenden Ärzte weitergegeben werden. Der Prozess für das Einstellen der Befunde ist noch in Klärung.
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Wie erfolgt die Befüllung der ePA in der Praxis?
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Wie die Befüllung der ePA genau funktioniert, hängt vom jeweiligen Praxisverwaltungssystem ab. Die KBV setzt sich dafür ein, dass die Softwarehersteller den Vorgang so gestalten, dass für die Ärzte und Psychotherapeuten nur ein minimaler Aufwand entsteht. Die KBV hat dazu entsprechende Anforderungen formuliert.
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Fließen auch Überweisungen in die ePA ein?
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Überweisungen fließen nicht automatisch in die ePA ein. Sie werden aktuell noch auf den konventionellen Mustern auf Papier ausgestellt. Diese könnten als PDF in der ePA bereitgestellt werden. Eine Pflicht hierzu existiert aktuell aber nicht.
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Sind Medikamente, die vor Einführung der „ePA für alle“ elektronisch verordnet werden, relevant für den zukünftigen Medikamentenplan in der ePA?
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Die „ePA für alle“ wird eine Übersicht aller elektronisch verordneten und in der Apotheke ausgegeben Arzneimittel enthalten. Diese Medikationsliste wird automatisch erstellt und basiert auf den Daten des eRezepts. Zum Start der neuen ePA Anfang 2025 ist diese Medikationsliste leer; sie wird erst nach und nach befüllt. Es werden also keine Verordnungs- und Dispensierdaten von vor 2025 enthalten sein. Ab Mitte 2025 soll es dann zusätzlich einen neuen elektronischen Medikationsplan geben, der eine Zusammenstellung der aktuellen Medikation darstellt. Im Idealfall kann die Arztpraxis dann automatisch auf die Medikationsliste zugreifen, wenn sie einen Medikationsplan erstellen oder aktualisieren möchte – ohne langes Suchen oder dass der Patient überlegen muss, welche Medikation er derzeit einnimmt.
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Wird es eine Art Anamneseblatt geben, auf dem die wichtigsten Befunddaten zusammengefasst sind?
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Die elektronische Patientenkurzakte soll eine solche Zusammenfassung bieten. Sie wird allerdings erst später in der ePA bereitstehen.
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Müssen selbst eingespielte Dokumente immer signiert werden?
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Es besteht keine grundsätzliche Pflicht, Dokumente, die in die ePA eingestellt werden, zu signieren. In Abhängigkeit der Dokumentenart kann jedoch eine Signatur auf Grund von gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben notwendig sein, zum Beispiel bei eArztbriefen.
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Wie lange wird es dauern, Daten in die ePA einzugeben?
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Ärzte und Psychotherapeuten müssen keine gesonderte Dokumentation für die ePA erzeugen. Vielmehr sollen sie Kopien, zum Beispiel von Arztbriefen oder Befundberichten aus bildgebender Diagnostik, in die ePA übermitteln und dort speichern. Die KBV setzt sich dafür ein, dass der Vorgang des Übertragens von Daten in die ePA mit Hilfe des Praxisverwaltungssystems so gestaltet wird, dass für die Praxen nur minimaler zusätzlicher Aufwand entsteht.
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Können künftig auch größere Dokumente, zum Beispiel Aufnahmen von CT- oder MRT-Untersuchungen, in der ePA abgelegt werden?
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Aktuell können Dokumente nur mit einer Größe von bis zu 25 MB in die ePA eingestellt werden. Dies ist für hochauflösende Bilddateien nicht ausreichend. Es kann auf mögliche externe Quellen verwiesen und der eigentliche Befund gespeichert werden. Damit die ePA künftig auch größere Bilddaten direkt speichern kann, muss der entsprechende ePA-Speicherplatz in den Systemen der Krankenkassen erweitert werden.
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Ich habe Daten von etwa 30.000 Patienten in meinem PVS, in summa mehrere hundert Gigabyte an Daten. Wie soll das in die ePA hochgeladen werden?
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Ärzte und Psychotherapeuten müssen nur Daten in die ePA hochladen, die sie im Rahmen der konkreten aktuellen Behandlung erhoben haben und die elektronisch verarbeitet wurden. Zusätzlich können sie ausgewählte Befunde, die sie in vorangegangenen Behandlungen erhoben haben, in die ePA übertragen, wenn dies für die Versorgung des Patienten sinnvoll ist. Ärzte und Psychotherapeuten sind allerdings nur berechtigt, Daten von Patienten in die ePA zu übertragen, die sich aktuell in ihrer Behandlung befinden. Nur dann haben sie auch Zugriff auf die ePA.
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Dürfen Ärzte die Befüllung der Patientenakte an eine MFA delegieren?
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Ja. Ärzte dürfen die Befüllung der ePA an eine Medizinische Fachangestellte delegieren.
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Wie können Patienten ihre ePA selbst befüllen?
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Patienten können mit der ePA-App, die ihnen ihre Krankenkasse zusammen mit der ePA über die üblichen App-Stores zur Verfügung stellt, Daten in ihrer ePA einstellen. Welche Daten das sind, obliegt ihrer Verantwortung und ist nicht limitiert. Das Digital-Gesetz sieht zudem vor, dass Versicherte auf Antrag nicht digitalisierte Befunde aus vorangegangenen Behandlungen über die Krankenkasse digitalisieren und in der ePA speichern lassen können.
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Stimmt es, dass die Krankenkassen die Abrechnungsdaten der Ärzte und Psychotherapeuten in die ePA ihrer Versicherten einstellen?
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Versicherte haben nach Paragraf 350 SGB V Anspruch darauf, dass die Krankenkassen Daten zu den von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen einstellt. Dieser Anspruch besteht bereits jetzt schon.
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Können Versicherte der Speicherung von Abrechnungsdaten und Diagnosekodes widersprechen?
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Ja, gegenüber der Krankenkasse.
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Welche Daten gehören zum Notfalldatensatz?
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Der Notfalldatensatz enthält Informationen zu Dauerdiagnosen und Dauermedikation sowie Kontaktdaten von behandelnden Ärzten und Angehörigen. Auch Besonderheiten wie Allergien/Unverträglichkeiten oder Implantate sind dort aufgeführt. In einem Freitextfeld können weitere spezielle Informationen gespeichert werden. Der Notfalldatensatz wird momentan weiterentwickelt und soll künftig als elektronische Patientenkurzakte (ePKA) bereitstehen.