Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Europäischer Gesundheitsdatenraum

Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS): EU-weiter Austausch von Patientendaten und Nutzung von Gesundheitsdaten

Mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) will die EU-Kommission die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für die medizinische Versorgung, Forschung und Innovation sowie für gesundheitspolitische Entscheidungen ermöglichen.

Im Mai 2022 legte sie dazu einen Verordnungsentwurf vor, der seitdem im Gesetzgebungsverfahren kritisch diskutiert wird. Jeder EU-Bürger soll demnach eine europäische elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, die europaweit genutzt werden kann.

Worum geht es für Patienten, Ärzte und medizinische Fachkräfte?

  • EU-Bürgerinnen und Bürger sollen jederzeit, egal von wo aus in der EU, einfach und kostenfrei Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben.
  • Jeder soll dazu eine europäische elektronische Patientenakte erhalten, die Verschreibungen, Bilddaten und Bildberichte, Laborergebnisse und Entlassungsberichte in einem gemeinsamen europäischen Format enthält, das interoperabel ist.
  • Dafür sollen die Daten in einer zentralen Speicherstruktur – EHDS – abgelegt werden.
  • Die Bürgerinnen und Bürger sollen eigene Daten in ihre persönliche elektronische Patientenakte innerhalb des EHDS geben können, die sie selbst über Wellness-Apps oder ähnliches erhoben haben.
  • Sie sollen diese Daten mit Angehörigen der Gesundheitsberufe auch grenzüberschreitend austauschen können.
  • Sie sollen den Zugang für andere beschränken können und Informationen darüber erhalten, wie und zu welchem Zweck ihre Daten verwendet werden.
  • Die EU-Kommission sieht für den EHDS hohe Datenschutzstandards vor.
  • Der Datenraum soll die Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten, zum Beispiel für Forschungszwecke oder regulatorische Tätigkeiten, erleichtern. Der Zugriff soll dabei streng reglementiert und die Identität der betroffenen Personen geschützt werden

EHDS: Was fordert die KBV?

Vertrauen und ärztliche Schweigepflicht erhalten

Ein Europäischer Gesundheitsdatenraum kann aus Sicht der KBV nur dann erfolgreich sein, wenn er sowohl auf dem Vertrauen der Patienten als auch der Gesundheitsberufe aufbaut. Der geschützte Raum, zu dem nur Arzt und Patient Zugang haben, muss auch im Rahmen des EHDS gewährleistet sein.

Elementare Voraussetzung ist deshalb die Garantie der ärztlichen Schweigepflicht, sie darf durch die Gestaltung und technische Umsetzung des EHDS nicht gefährdet werden.

Ärzte und Psychotherapeuten sind zuallererst dem Wohl ihrer Patienten verpflichtet und insofern auch Treuhänder ihrer Gesundheitsdaten. Ein wie auch immer geartetes Nutzungsversprechen Dritter darf diese Vertrauensbasis nicht in Frage stellen.

Aufwand und Kosten gering halten

Es muss sichergestellt werden, dass die Auswirkungen der EHDS-Verordnung bei der Primärnutzung von elektronischen Gesundheitsdaten zu keiner Beeinträchtigung der Versorgungsprozesse führen; dies vor allem im Hinblick darauf, dass Ärzte verpflichtet werden sollen, Behandlungsdaten systematisch in einem elektronischen Format in einer elektronischen Patientenakte (EHR – Electronic Health Record) zu registrieren.

Dies ist mit zusätzlichem Kosten- und Verwaltungsaufwand für die Ärzte und Psychotherapeuten verbunden. Dieser Aufwand muss so gering wie möglich gehalten werden. Automatisierte sichere Abläufe müssen genauso gewährleistet sein wie finanzielle Regelungen, welche die entstehenden Kosten ausgleichen.

Beide Voraussetzungen sind gegenwärtig nicht gegeben. Die Regierungen sind deshalb angehalten, die umfangreichen finanziellen Investitionen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens erfordert, in ihren Haushalten einzuplanen.

Folgen für Ärzte, MFA, Patienten und Versorgung bewerten

Die EU-Kommission räumt sich in fast einem Drittel der vorgeschlagenen Regelungen in dem Verordnungsentwurf eine weitgehende Kompetenz ein, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Die Anzahl der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte macht es schwierig, die vollen Auswirkungen des Vorschlags vorherzusagen.

Eine bessere Bewertung der rechtlichen, sozialen, technischen und finanziellen Folgen für Ärzte, andere Angehörige der Gesundheitsberufe, Patienten und die Gesundheitsversorgung insgesamt ist erforderlich, insbesondere um abzuschätzen, ob die Umsetzungskosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehen werden.

Dies gilt vor allem in den Mitgliedstaaten, die bereits erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in digitale Gesundheitssysteme, einschließlich elektronischer Patientenakten, investiert haben.

Regelungen mit ePA und TI synchronisieren

In Deutschland wäre für die Akzeptanz des EHDS durch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten entscheidend, dass die vorgesehenen Regelungen mit den national bestehenden bzw. geplanten technischen Ausbaustufen der elektronischen Patientenakte und der Telematikinfrastruktur kompatibel sind.

Eine aufwändige Umstellung wäre mit weiterem erheblichem Mehraufwand und Mehrkosten verbunden. Elementar wäre deshalb eine finanzielle Unterstützung von Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern, die sämtlich verpflichtet werden, sich an das nationale elektronische Gesundheitssystem und an den EHDS anzuschließen. So werden insbesondere Module für die Praxisverwaltungssysteme angepasst und finanziert werden müssen.

Aus der EHDS-Verordnung und der mit ihr verbundenen Dienste sind – insbesondere mit Blick auf die nationalen Arbeiten am Aufbau einer elektronischen Infrastruktur und der von ihr unterstützten Anwendungen – keine unmittelbaren Mehrwerte für die Versorgung erkennbar. Es ist nicht erkennbar, dass die Regelungen der EHDS-Verordnung mit den nationalen Bemühungen synchronisiert sind. Diese Synchronisation ist aber zwingend erforderlich.

ePA: Opt-in-Option statt Opt-out

Für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist derzeit ein sogenannter Opt-out vorgesehen. Das bedeutet, dass Patientinnen und Patienten aktiv der Datenerfassung über die ePA widersprechen müssen. Die KBV fordert, dass ein Opt-out sehr niedrigschwellig möglich sein muss und keine Benachteiligungen in der medizinischen Versorgung für Patienten entstehen, die sich zum Opt-out entschieden haben.

Die Opt-in-Option ist für Ärzte aus KBV-Sicht die bessere, korrektere Lösung - ähnlich wie bei der Organspende. Dies dürfe die Praxen jedoch zusätzlich belasten, in dem die Kolleginnen und Kollegen die Pflicht hätten,  Patientinnen und Patienten über Risiken aufzuklären. Für Praxen dürfe keine bürokratische Mehrarbeit entstehen.

„Der EHDS darf die ärztliche Schweigepflicht nicht gefährden“ - Stephan Hofmeister im Interview

Was ist der europäische Gesundheitsdatenraum?

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV: „Das ist noch gar nicht so richtig klar. Was man sich darunter politisch offenbar vorstellt, ist eine digitale Verfügbarkeit von medizinischen Daten zu Menschen, die in Europa herumreisen. Wenn ich also zum Beispiel in Spanien im Urlaub bin und mir das Bein breche, das wird immer gerne zitiert, dann stellt man sich in der Politik vor, dass man dann auf meine digitalen Daten in Deutschland zugreift, um mich dann in Spanien optimal versorgen zu können. Das ist soweit die Theorie.“

Was bedeutet das?

„Zum einen heißt das, dass meine medizinischen Daten, wo auch immer sie erhoben wurden, zusammengetragen wurden und in ein Format gebracht werden müssen, dass über Pdf hinausgeht, ein lesbares und auch gegenseitig austauschbares Format. Zum Zweiten muss es dann in Spanien oder in Finnland auch gelesen werden können, das heißt, es muss übersetzt werden, und zum Dritten sollte ich ja am besten auch noch einverstanden sein. Und zum Vierten müssen die Daten irgendwo gelagert werden, in irgendeiner Form. Das sind alles Voraussetzungen, die noch zu schaffen sind.“

Welche Änderungen wären dafür in Deutschland nötig?

„Zum einen bräuchten wir erst mal wirklich digitale Daten und nicht nur eingescannte Pdfs. Zum Zweiten bräuchten wir Regelungen zur Lagerung. Wo sind dann solche Daten? Zum Dritten bräuchten wir eine rechtsfeste Situation. Kann der Patient, die Bürger und Bürger sich eigentlich wehren dagegen? Können sie den Eingriff limitieren? Können sie nur bestimmte Daten zur Verfügung stellen? Also, das ganze Datenmanagement ist zu diskutieren, und dann ist sauber darauf zu achten zwischen der Trennung der Daten, die dem Arzt oder der Ärztin, der Psychotherapeutin gehören, die sie ja braucht, gesetzlich verpflichtet, und auch zur eigenen Sicherheit, und den Daten, die selbstverständlich Patientin und Patient gehören, also einer Kopie dieser Daten. All das ist noch nicht richtig geregelt. Das müsste noch getan werden."

Wie sehen die technischen Voraussetzungen dafür aus?

„Also ganz wichtig, um digitale Daten auch wirklich intelligent nutzbar zu machen, müssen sie natürlich untereinander lesbar sein. Es bringt nichts Pdfs zu verschicken, am besten noch in verschiedenen Sprachen, sondern ein Laborwert muss ein Laborwert sein. Der muss dann in Spanien und in Finnland und in Deutschland gelesen werden können. Genauso müssen viele andere Dinge wie Bildbefunde, EKGs auch elektronisch lesbar und kompatibel sein. Da sind wir noch Lichtjahre davon entfernt. Das ist schon innerhalb eines Krankenhauses häufig schwierig, zwischen Krankenhäusern und Praxen ganz besonders schwierig und zwischen Ländern wahrscheinlich zurzeit noch weit weg. Daran muss zuerst gearbeitet werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung, sonst verschicken wir im Grunde eingescannte Papiere.“

Wie würde sich das auf das Arzt-Patienten-Verhältnis auswirken?

„Das wird sehr davon abhängen, wie die Spielregeln sind. Grundsätzlich gilt seit Hippokrates auch schriftlich festgehalten, dass der Patient vertrauen darf, dass das, was er dem Arzt sagt, nur der Arzt erfährt oder die Ärztin, die Behandelnden, sonst niemand. Das muss unbedingt so bleiben. Schon immer haben Ärztinnen und Ärzte Aufzeichnungen gemacht. Das ist auch gesetzlich inzwischen vorgeschrieben. Das muss so sein. Das heißt, da waren Daten vorhanden. Schon immer hatte Patientin und Patient das Recht auf diese Daten. Dritte hatten aber immer nur ganz, ganz eingeschränkt oder gar kein Recht auf diese Daten, und das musste in jedem Einzelfall Patientin oder Patient genehmigen, dass auf solche Daten zugegriffen wird. Das ist in Papierform auch leicht zu kontrollieren. Denn da muss man aktiv eine Kopie machen. Die muss man mitgeben oder irgendwo hinschicken, damit ist es immer transparent, da tut sich was. Das soll sich jetzt ändern. Die Daten sollen digital vorliegen, und zumindest die Kopie für den Patient oder die Patientendaten sollen irgendwo sein, wo dann Dritte, auch die Industrie, die Forschung, wer auch immer darauf zugreifen kann, unter bestimmten Regeln. Das kann dazu führen, dass Patientinnen oder Patienten zurecht mit einem mulmigen Gefühl sagen, ich möchte aber gar nicht, dass bestimmte Dinge, denken sie an psychische Erkrankungen, an Geschlechtskrankheiten, an Abtreibungen, die in verschiedenen Bundesstaaten in den USA gefängnisbewehrt sind, gar nicht publik werden sollen. Und wenn der Eindruck entsteht, dass sie publik werden könnten, dann kann es sein, dass eine Patientin oder ein Patient kein Vertrauen zum Arzt hat und bestimmte Dinge nicht sagt oder bestimmte Dinge nicht behandeln lässt oder sich irgendwo jemand sucht, der das ohne digitale Daten behandelt, und das wäre extrem gefährlich und würde das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig verändern.“

Was muss die EU tun, um dieses hohe Gut zu schützen?

„Das muss unbedingt klar sein, dass Patientinnen und Patienten immer darauf vertrauen können, dass diese Daten an niemand weitergereicht werden, wenn die Patientinnen und Patienten das nicht wünschen, erstens. Zweitens muss sichergestellt sein, dass nur die Daten und auch nur an die Institutionen weitergegeben werden können, von denen Patientin, Patient ausdrücklich erlaubt, dass das so ist. Und Drittens, es muss unbefugter Zugriff, so gut es irgend geht, verhindert werden, und da haben wir ein technisches Problem. Daten, die in einer Arztpraxis liegen, in Papierfiles, in Aktenordnern, können auch gestohlen werden beim Einbruch. Aber erstens, wer sollte einbrechen unnd Akten stehlen beim Arzt von einer Handvoll Patienten? Zweitens, wenn eingebrochen wird, dann sieht man das, da ist die Scheibe eingeschlagen, da fehlen Akten. Wenn aber jetzt von 80 Millionen Bundesbürgern digital die Daten irgendwo liegen, dann ist das ein solcher Datenschatz, der ist wertvoller als eine Diamantenmine, dass es vermutlich Interessen Dritter geben wird, auf diese Daten zuzugreifen. Und diese digitalen Daten dann so zu sichern, dass sie einem illegalen, einem strafbewehrten Zugriff standhalten, wird ausgesprochen schwierig, ich will fast sagen, vermutlich unmöglich. Der Unterschied also: ein Einbruch in einer Praxis, eine Handvoll Daten werden schlimmstenfalls entwendet, ein Einbruch in Server mit Patientendaten, und möglicherweise sind Millionen Patientendaten weg. Das ist vor einigen Jahren in Finnland zum Beispiel passiert, mit Psychotherapie-Daten, von denen man jetzt gerade liest, dass sie zu Erpressungsversuchen benutzt werden. Jahre später.“

Welche Wahlmöglichkeiten haben die Patienten?

„Nach dem derzeitigen Modell ist, es ist ein sogenanntes Opt-out-Modell. Das heißt also, jeder Bürger, jede Bürgerin bekommt so eine Akte erst mal angelegt und ist sozusagen der Datenerfassung ausgeliefert und müsste aktiv widersprechen. Das halte ich für keine ganz ideale Lösung. Zumindest aber müsste das Opt-out sehr, sehr einfach sein, sehr niedrigschwellig möglich sein, und vor allem, es darf nicht durch die Hintertür irgendwelche Benachteiligungen in der medizinischen Versorgung geben, wenn man sich zum Opt-out entschieden hat. Das ist die absolute Mindestforderung, die ich stelle.“

Und eine Opt-in-Lösung?

„Opt-in ist natürlich die, ich sage mal, aus ärztlicher Sicht bessere Lösung. Es gibt tatsächlich aus der Wissenschaft einige Einwände mit dem sogenannten Bias, also der Beeinflussung. Wer macht denn Opt-in? Es ist beim Opt-in auch ein Restrisiko, dass das in den Praxen stattfindet, das heißt, die Kolleginnen und Kollegen dann die Pflicht hätten, den Patienten aufzuklären über die Risiken des Opt-in und alles, das wollen wir auf gar keinen Fall. Es gibt also durchaus Argumente auch gegen einen Opt-in. Ich möchte erinnern an die ausführliche Diskussion im deutschen Bundestag zur Organspende, bei der sich sehr klar erschließt, dass in jedem Einzelfall das Spenden oder nicht Spenden in jedem Einzelfall über Leben und Tod entscheidet. Hier hat sich der Bundestag für eine Opt-in-Lösung, für die Beibehaltung der bisherigen Opt-in, ich muss aktiv Organspender werden, hat er sich dazu entschieden. Also auch in diesem klaren Fall hat der Bundestag keine Opt-out-Lösung gewählt, die lange Zeit diskutiert wurde. Beim EHDS ist zurzeit die Opt-out-Lösung noch angeboten. Also, man könnte mit der Opt-out-Lösung zur Not leben. Dann müssten aber ganz, ganz harte Bedingungen daran, an die Einfachheit, an die Niedrigschwelligkeit. Eigentlich wäre das Opt-in die korrektere Lösung.“

Was wäre für die Praxen dabei wichtig?

„Also die, sagen wir, Minimal-Voraussetzung für die Praxen in Deutschland ist, dass sich durch den EHDS keine Mehrarbeit, keine bürokratische, aufbürdet. Wir haben schon jetzt die Pflicht, alles zu dokumentieren. Das ist vorher und nachher gleich. Wir haben jetzt schon die Pflicht, oder der Patient hat das Recht auf eine Eins-zu-eins-Kopie all dessen, was wir getan haben, und aus meiner Sicht darf die Arbeit nicht größer sein als auf Wunsch des Patienten oder wenn er Opt-in hat oder nicht Opt-out genommen hat, dass ich per Knopfdruck nach der Konsultation diese Daten an den Patient abschicke, an wen, welchen Server auch immer, ist für mich nicht relevant, und in der logischen Sekunde geht die Verantwortung für die Daten auch an den Besitzer der Daten, nämlich den Patienten oder die Patientin, über. Mehr darf es nicht sein an Arbeit. Alles, was sonst dann Bürokratie und Kosten wäre, wäre intolerabel und für die Praxis ein ganz großes Hemmnis.“

Wie geht es jetzt weiter?

„Nun wird weiterverhandelt. Die Kommission schiebt und zieht in einer ungeheuren und fast schon verdächtigen Geschwindigkeit bei einem so wichtigen Thema. Nochmal, die Diskussion um die Organspende in Deutschland hat zum Beispiel sehr, sehr lange gedauert. Das war auch gut so, ähnlich wie bei Sterbehilfe, anderen wichtigen Themen, und der EHDS ist ein solch gravierendes, wichtiges Thema, und wenn die Kommission fertig ist, das will sie noch in diesem Jahr, geht es ins parlamentarische Verfahren, und man möchte eigentlich im Grunde 2024 damit am Start sein, und ich halte das schon technisch für fast nicht möglich. Aber im demokratisch parlamentarischen Sinne ist mir das deutlich zu schnell im Augenblick.“

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender warnt im Interview vor vorschnellen Entscheidungen, die weitreichende Auswirkungen auf Patienten und Ärzte haben könnten.

Gemeinsames Verbändeschreiben an den Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

26. April 2023

Die Organisationen unter dem Dach des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. wenden sich an den Bundesgesundheitsminister und fordern bei der Schaffung eines EHDS besonderes Augenmerk auf die Garantie der heilberuflichen Schweigepflicht, den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten der Patientinnen und Patienten zu legen.

Download

„Gesundheitsdaten müssen im Sinne des Gemeinwohls behandelt werden“

Dr. Jessica Heesen im Interview mit dem Magazin KBV-Klartext

Privatdozentin Dr. Jessica Heesen beschäftigt sich mit ethischen und philosophischen Debatten im Bereich Medien und Digitalisierung. Für sie haben Daten im Gesundheitsbereich einen sehr hohen Nutzen. mehr im KBV-Klartext