„Wir arbeiten gerne konstruktiv an Reformvorschlägen mit, solange diese die Notfallversorgung auch tatsächlich verbessern“, ergänzt der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende.
Die Versorgung von akuten, nicht lebensbedrohlichen Notfällen wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) während der Sprechstundenzeiten in den Praxen und außerhalb dieser Zeiten durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Praxen oder durch einen mobilen Dienst sichergestellt.
Wesentlicher Bestandteil dieser Sicherstellung ist das flächendeckende Netz von Bereitschaftsdienstpraxen der KVen an über 700 Krankenhausstandorten. Der Ausbau dieses Netzes wird von der KBV nachhaltig unterstützt und vorangetrieben.
Passende Versorgungsebene
Wichtig ist es, die Notfallversorgung mit einer Art vorgeschalteten Lenkung zu versehen, die Akut- und Notfallpatientinnen und -patienten in die für sie richtige Versorgungsebene – zum Beispiel Bereitschaftsdienstpraxis, niedergelassene Praxis oder Krankenhaus – steuert.
Zur besseren Orientierung wurde 2012 die bundesweit rund um die Uhr verfügbare Rufnummer 116117 eingerichtet, die allen Versicherten kostenfrei zur Verfügung steht.
Hofmeister bekräftigt, dass die Rufnummern 116117 und 112 weiterhin getrennt voneinander betrieben werden müssten: