Fragen und Angaben zur Basisdokumentation
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Dieses Datenfeld dient der Identifikation des dokumentationspflichtigen Arztes. Das Datenfeld „vertragsärztlicher Leistungserbringer“ ist im Portal bereits vorbelegt, da die Einrichtungsbefragung zur Praxishygiene ausschließlich für die Vertragsärzte zur Verfügung gestellt wird. Hierbei kann es sich um Leistungen, die in der (Gemeinschafts-)Praxis, im ambulanten OP-Zentrum oder in einem MVZ erbracht werden, handeln.
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Handelt es sich um kollektivvertragliche Leistungen durch einen vertragsärztlichen Leistungserbringer, ist Schlüsselwert „kollektivvertragliche Leistung“ zu wählen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Leistungen in der (Gemeinschafts-)Praxis, im ambulanten OP-Zentrum oder im MVZ handeln.
Handelt es sich um Leistungen im Rahmen persönlicher Ermächtigungen von Krankenhausärzten oder um Leistungen im Rahmen von Ermächtigungen von Krankenhäusern, ist Schlüsselwert „ermächtigte vertragsärztliche Leistung“ zu wählen.
Damit sind Ärztinnen oder Ärzte gemeint, die im Krankenhaus angestellt sind und über eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung verfügen, um Krankenversicherte ambulant behandeln zu können. Die Ermächtigung beschränkt sich auf die befristete Erbringung einzelner, im Ermächtigungsbescheid aufgeführte Leistungen (nicht auf das gesamte Spektrum des Fachgebiets).
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Nicht relevant für Vertragsärzte. Dieses bedingte Feld öffnet sich nur, wenn Sie bei Frage 1 „Krankenhaus“ angeben.
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Die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vergebene „Betriebsstättennummer“ (BSNR) identifiziert die Hauptbetriebsstätte Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei bezieht sich die Einrichtungsbefragung auf die Praxis oder das MVZ beziehungsweise die Hauptbetriebsstätte unabhängig davon, in welcher Einrichtung die ambulanten Operationen durchgeführt werden.
Dieses Datenfeld ist bereits von der Software vorbelegt. Gleichen Sie die Information ab. Sollte die vorbelegte BSNR nicht übereinstimmen, kontaktieren Sie bitte Ihre KV. Nur sie kann die richtige BSNR für Sie einpflegen.