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Stand 02.02.2023

Qualitätssicherung (sektorenübergreifend)

Positionen der KBV: Qualität statt Bürokratie

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)

Qualität statt Bürokratie

2007 schuf der Gesetzgeber die Grundlagen für die sQS; seit 2010 gibt es eine entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (aktuell die DeQS-RL). Nun, nach über 10 Jahren wird klar, dass sich die grundsätzlich gute Idee verselbstständigt und ein hyperkomplexes System geschaffen hat. Für alle Beteiligten in den Gesundheitseinrichtungen ist der Aufwand enorm und der Nutzen für Patientinnen und Patienten bleibt dabei unklar. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. April 2022 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung (QS) beschlossen. Ziel ist, Aufwände zu reduzieren und die QS fokussierter und praxisnaher aufzustellen. Ein Großteil der Impulse des KBV-Papiers zur Neuausrichtung in der QS wurde darin aufgegriffen. 

Die Umsetzung hat bereits begonnen. Gemäß dem Beschluss des G-BA vom 21. Mai 2022 wurde das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) mit der Weiterentwicklung der ersten drei QS-Verfahren beauftragt. Das Verfahren „Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)“ gehört zu diesen drei Verfahren. Am 19. Januar 2023 hat der G-BA die Weiterentwicklung aller übrigen QS-Verfahren beauftragt.

Positionspapier der KBV

„10 Impulse für eine Neuausrichtung der sQS“
(Stand: 26.07.2021, PDF, 78 KB)

Faktenblatt der KBV zur Neuaurichtung der sQS

Artikel:"Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – Impulse für eine Neuausrichtung"  
(Erstveröffentlichung im September 2021 in der Zeitschrift „Psychotherapie Aktuell“)

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):

Pressemitteilung „Neue Wege gehen: datengestützte Qualitätssicherung soll vereinfacht werden“  

Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung (QS) 

Prüfung und Entwicklung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Verfahren der datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherung

Beauftragung IQTIG: Überarbeitung aller bestehenden Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung auf Basis der Ergebnisse aus den drei Modellverfahren
 

Warum eine Neuausrichtung der sQS notwendig ist

Was ist das Problem bei der sQS?

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV: "Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung ist aus unserer Sicht in der Entwicklung, die sie jetzt genommen hat, schlecht und schädlich für den Versorgungsalltag. Der Gesetzgeber hat einiges daran festgelegt, wie die sQS zukünftig aussehen soll. Selbstverständlich, Qualitätssicherung ist notwendig, aber sie soll die Praxen unterstützen, fördern, in ihren Qualitätsbemühungen und nicht behindern. Und das, was gerade jetzt im GVWG angelegt worden ist, ist eine Verschärfung, ist ein aus unserer Sicht ungeeignetes Instrument, Qualitätssicherung zu befördern. Ganz im Gegenteil: wird eher zurückschlagen."

Was meinen Sie konkret?

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV: "Ein Beispiel ist, dass im Gesetz angelegt ist, dass es eine Qualitätsbeurteilung einer Praxis nur durch Patientenbewertungen geben soll. Halten wir für ungeeignet. Der normale Patient wird nicht in der Lage sein, die medizinische Qualität einer Behandlung zu beurteilen. Selbstverständlich ist der Service-Aspekt, wie empfinde ich die Behandlung in einer Arztpraxis, wie werde ich angenommen und und und. Spielt eine Rolle. Wie ist der Datenschutz? Ja, das ist alles klar. Aber das alleine zum Kriterium einer Bewertung einer Arztpraxis zu machen, ist aus unserer Sicht völlig ungeeignet. Und der zweite Punkt ist mehr inhaltlicher Art. Wir kritisieren, dass in vielen Fällen diese Qualitätssicherung Vollerhebungen sind. Das bedeutet, jede Praxis muss jede Prozedur, jede Qualitätssicherungsparameter selbst immer wieder voll ausfüllen. Und wir glauben, das ist zu viel. Das belastet die Praxis. Es gibt andere Wege. Man kann sinnvolle Teilerhebung machen, Stichproben machen. Oder man kann sagen, wir machen für ein Jahr eine Vollerhebung und danach haben sich die Ergebnisse gezeigt, dann wird nur noch partiell erhoben. Da gibt es interessante und statistisch valide Instrumente, wie man Qualitätssicherung doch machen kann. Und das ist auch ganz wichtig: trotzdem der Praxis ein Feedback geben. Das ist nämlich auch wichtig. Häufig werden Qualitätssicherungsangaben, Dokumentationen gefordert und die Praxis bekommt gar kein Feedback, denn sie will ja das auch mit nutzen. Und da gäbe es viele Dinge zu verbessern. Und wir hoffen, dass in der nächsten Legislatur es auch möglich sein wird, dann mit den dann Verantwortlichen über eine sinnvolle Reduktion von bürokratischen Überlastungen der Praxen im Rahmen der QS zu reden und die zu reduzieren."

Was wird die KBV weiter unternehmen?

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV: "Das, was wir tun können, wir sind ja in Gremien beteiligt, allerdings wenn ein Gesetz eine Vorgabe macht, dann können wir auch nur sagen: Das Gesetz gilt. Wir sind gesetzestreu. Wir werden in den Gremien darauf hinweisen, dass das reduziert werden muss. Und in den politischen Bereich, der der wichtige ist, wollen wir hinein die Überzeugung wecken, dass das zu viel des Guten ist. Wir haben dazu ein Papier gemacht, mit zehn Impulsen. Auch eine Kurzfassung für den Schnell-Leser. Und da sind die Kernforderungen zusammengestellt. Und ich glaube, das ist so deutlich, das wird auch dem neuen Bundestagsabgeordneten klar werden, was das bedeuten kann, dass das eben eine Überforderung der Praxen ist und dass die Praxen dann mehr Zeit für Qualitätssicherung, für Bürokratie in der Qualitätssicherung aufwenden müssen als für eine eigentliche Qualitätssicherung. Denn wir dürfen nicht vergessen: Jeder Arzt, jede Praxis hat das vom Berufsrecht her erst mal vorgegeben. Und jeder will natürlich seine Patienten bestmöglich versorgen. Und dazu gehört natürlich auch Qualitätssicherung. Und dazu braucht es nicht eben das Ausfüllen von langen Dokumentationsbögen, wo noch nicht mal ein Feedback daraus entsteht. Also insofern klare Position: Qualitätssicherung ja, aber zurückführen auf den wesentlichen Kern."

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, berichtet, warum das ambulante System eine Neuordnung der sQS fordert und welche Schritte dafür geplant sind.

Eine Reform der Qualitätssicherung wird von immer mehr Vertreterinnen und Vertretern im Gesundheitswesen gefordert. Das Deutsche Ärzteblatt thematisiert dies in seinem Artikel „Qualitätssicherung: Die Last der Dokumentation“ vom 09.Dezember 2022. Darin wird hervorgehoben, dass durch die zunehmende Komplexität der QS ein immer höherer Dokumentationsaufwand entstanden ist, von dem weder Ärzte noch Patienten profitierten. Fazit: Eine Reform des QS ist notwendig, um dem Ausufern der Bürokratie zu Lasten der ärztlichen Versorgung entgegenzuwirken. 

Weitere Positionspapiere und Analysen zur sQS

Videos aus der Praxis zur sQS

Um die Folgen der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in den Praxen greifbar zu machen und Verbesserungspotenzial aufzuzeigen, hat die KBV Interviews mit betroffenen Ärztinnen und Ärzten geführt.