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Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
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Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen sQS-Verfahrens "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie" verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten zu dokumentieren.
Für die fallbezogene Dokumentation gibt es folgende Datenlieferfristen:
Quartalsweise Lieferung zum 15. Mai, 15. August, 15. November und zum 28. Februar.
Die Daten des gesamten Erfassungsjahres müssen bis zum 28. Februar des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres bei der Datenannahmestelle vorliegen. Für kollektivvertraglich tätige Vertragsärzte übernimmt in der Regel die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Aufgabe der Datenannahme. Die Daten werden von dort an die Bundesauswertungsstelle (IQTIG) weitergeleitet und ausgewertet. Jeweils zum 30. Juni erhalten die Kardiologen ihre persönlichen Ergebnisberichte (Rückmeldeberichte). Bei auffälligen Ergebnissen wird die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Sollten diese Auffälligkeiten nicht ausreichend aufgeklärt werden, können die LAGen geeignete qualitätsfördernde Maßnahmen festgelegen.
Zum 1. Juli 2021 sollte, zusätzlich zu der fallbezogenen QS-Dokumentation und den Sozialdaten, eine Patientenbefragung in das QS-Verfahren integriert werden. Da sich inzwischen abzeichnet, dass die Befragung nicht wie geplant am 1. Juli 2021 starten wird, hat der G-BA am 17. Dezember beschlossen, die Spezifikation vom Juli aufzuheben, um kein falsches Signal an Arztpraxen, Softwarehersteller und andere Beteiligte zu senden. Über einen neuen Starttermin der Patientenbefragung PCI wird der G-BA voraussichtlich bis Ende 2021 eine Entscheidung treffen.
G-BA Beschluss
Vergütung der Qualitätssicherung für „QS PCI“
Die Abrechnung der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 34291 ("Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie"). Der Leistungsinhalt der GOP wird dazu um die Maßnahmen der Qualitätssicherung erweitert. Die GOP 34291 ist seit dem 01.07.2017 nur noch berechnungsfähig, wenn die QS-Dokumentation erfolgt und übermittelt worden ist. Zudem wurde eine Kostenpauschale 40306 in den EBM aufgenommen. Sie beinhaltet alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Datenerfassung, Dokumentation und Datenübermittlung entsprechend der GOP 34291 entstehen. Hierzu gehören sämtliche Kosten für die EDV-technische Ausstattung und Verarbeitung (Dokumentationssoftware einschließlich deren Einrichtung, Updates, Export).
Weiterführende Informationen:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):
G-BA: Patienteninformation (PDF-Datei)
Neu: Abschlussberichts des IQTIG – Entwicklung von Patientenbefragungen im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie
Neu: Bundesqualitätsbericht 2019 mit den Ergebnisse aus dem Erfassungsjahr 2018
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Praxisinformation: QS-Verfahren Koronarangiographie/PCI (PDF-Datei) Textbaustein: Patienteninformation über die Verpflichtung zur Datenerhebung (PDF-Datei)
Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG):
Informationen zum QS Verfahren „PCI und Koronarangiographie"
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Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen
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Hinweis: Einrichtungsbefragung für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt
Der G-BA hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beschlossen, u.a. die einrichtungsbezogene Dokumentation von Praxen und Krankenhäusern für das Erfassungsjahr 2020 auszusetzen. Ausgesetzt wird damit die Dokumentation im Januar und Februar 2021, die sich auf das Hygienemanagement im Jahr 2020 bezieht. Das Webportal zur Dokumentation wurde daher zum 1. Januar 2021 abgeschaltet.
Link zum Beschluss
Die Vermeidung von Wundinfektionen nach chirurgischen Eingriffen ist das Ziel des zweiten sQS-Verfahrens, für das seit dem 1. Januar 2017 Chirurgen, Orthopäden, Gynäkologen und Urologen in Praxen und Kliniken verpflichtend dokumentiert müssen.
Das Verfahren fußt auf zwei Säulen. Zum einen werden postoperative Wundinfektionen, die zur stationären Aufnahme geführt haben, im Krankenhaus erfasst. Durch eine Verknüpfung dieser Daten mit Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen, ist es möglich, diese Wundinfektionen zurückzuverfolgen und festzustellen, wo der ambulante oder stationäre Eingriff erfolgt ist. Ob Ihre Fachgruppe von dieser Qualitätssicherungs-Richtlinie betroffen ist, entnehmen Sie bitte der „Anwenderinformation QS-Filter“ der einrichtungsbezogenen Spezifikation des IQTIG.
Zum anderen beantworten operierende Ärzte in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäusern jährlich Fragen zum Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung. Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich im Rahmen einer webbasierten Befragung. Die Dokumentationspflicht startete erstmalig im ersten Quartal 2018 und bezieht sich immer auf das einrichtungsbezogene Hygiene- und Infektionsmanagement des Vorjahres.
Für die einrichtungsbezogene Dokumentation gibt es folgende Datenlieferfrist:
Die Daten des gesamten Erfassungsjahres müssen bis zum 28. Februar bei der Datenannahmestelle der KV vorliegen. Aufgrund zahlreicher Herausforderungen gab es in den letzten drei Erfassungsjahren reguläre Fristverlängerungen bis zum Ende des ersten Quartals. Vertragsärzten steht im Mitgliederbereich ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ein Webportal zur kostenfreien Dokumentation zur Verfügung.
Leitfaden "Webportal „Einrichtungsbefragung zur Praxishygiene" Der Leitfaden enthält eine Kurzanleitung und hilfreiche Hinweise zur Nutzung des Webportals zur Praxishygiene.
Die Rückmeldeberichte mit den Ergebnissen der einrichtungsbezogenen Befragung werden jeweils zum 30. Juni von der jeweiligen KV den Ärzten zur Verfügung gestellt. Bei auffälligen Ergebnissen wird die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Sollten diese Auffälligkeiten nicht ausreichend aufgeklärt werden, können die LAGen geeignete qualitätsfördernde Maßnahmen festlegen. In den ersten sechs Jahren unterliegen sowohl das QS-Verfahren als auch die Durchführung der Stellungnahmeverfahren einer sogenannten begleitenden Erprobung.
Ausfüllhilfe für die konkrete Beantwortung der einrichtungsbezogenen Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement mit allen Fragen, kurzen Erläuterungen, passenden Musterdokumenten und weiterführenden Links.
Vergütung der Qualitätssicherung für die Einrichtungsbefragung „QS WI“
Die Einrichtungsbefragung wird seit dem 1. Januar 2019 vergütet. Die neue GOP ist bis zu einem Höchstwert von 704 Punkten je Praxis und Quartal von Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie, Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Fachärzten für Urologie berechnungsfähig. Der Bewertungsausschuss hat dazu die Gebührenordnungsposition (GOP) 01650 in den EBM aufgenommen. Diese wird den Ärzten automatisch nachvergütet.
Weiterführende Informationen:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Praxisinformation: QS-Verfahren Wundinfektionen (PDF)
Praxisinformation: QS-Verfahren Wundinfektionen - Einrichtungsbefragung (PDF)
Fragen und Antworten zur Einrichtungsbefragung - FAQ (PDF)
Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG):
Information zum QS-Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“
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Verfahren 4: Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)
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Zum 1. Januar 2020 wurden zwei Bereiche der sektorspezifischen Qualitätssicherung in einem neuen sektorenübergreifenden Verfahren zusammengeführt.
Beschluss vom 20.06.2019 über die Aufnahme des Verfahrens QS NET in die DeQS-RL
Dieses Verfahren zur Qualitätssicherung der Nierenersatztherapie enthält Indikatoren zur dauerhaften Dialysetherapie sowie zur Versorgung während und nach einer Nieren- und/oder Pankreastransplantation.
Ehemalige Regelungen des G-BA wurden abgelöst:
Sicherung der Qualität von Dialysebehandlungen (QSD-RL)
Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) – Leistungsbereich Nieren- sowie Nieren- und Pankreastransplantation
Ziel des Verfahrens ist es, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantation zu verringern.
Datenquellen der Qualitätsindikatoren sind zum einen die fallbezogenen Dokumentationen der Ärzte sowie Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen. Diese Daten werden insbesondere genutzt, um den Behandlungsverlauf eines chronischen Nierenversagens über fünf beziehungsweise zehn Jahre erfassen und darstellen zu können (Follow-Up-Indikatoren). Eine Patientenbefragung wird aktuell entwickelt und steht voraussichtlich ab 2022 für den Einsatz im QS-Verfahren zur Verfügung.
Vergütung der Qualitätssicherung für „QS NET“
Die neue Dokumentationsleistung wurde zum 1. Juli 2020 als GOP 13603 in den EBM-Abschnitt für Nephrologie und Dialyse sowie als GOP 04567 in den EBM-Abschnitt für pädiatrische Nephrologie und Dialyse aufgenommen. Die neuen GOP sind Zuschläge im Zusammenhang mit den Zusatzpauschalen zur kontinuierlichen Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten (GOP 13602 bzw. 04562). Die GOP 13603 darf von Fachärzten für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“ und/oder von Vertragsärzten, die eine Genehmigung für Blutreinigungsverfahren haben, abgerechnet werden. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie, die eine Genehmigung für Blutreinigungsverfahren haben, können die GOP 04567 abrechnen. Die neuen GOP können einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Sie sind mit 120 Punkten bewertet und werden extrabudgetär vergütet.
Weiterführende Informationen:
G-BA: Patientenmerkblatt zur QS NET
G-BA: Patienteninformation zu QS NET in leichter Sprache
G-BA: Spezifikation zur QS NET für 2021 (Anlage 1)
G-BA: prospektive Rechenregeln QS NET für 2021
G-BA: Beauftragung einer Patientenbefragung für QS NET