Die für das Förderjahr 2016 zur Verfügung stehenden 300 Millionen Euro können vollständig in die Förderung und Entwicklung neuer Versorgungsmodelle und der Versorgungsforschung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland fließen. Sind 300 Millionen Euro im Nachhinein zu wenig?
Nein. 300 Millionen Euro über vier Jahre, also 1,2 Milliarden Euro sind eine gigantische Summe, um über die Regelversorgung hinaus Neues zu erproben und Versorgungsforschung zu fördern. Damit kann man viel erreichen, deshalb sollte man nicht unmäßig werden. Das gilt vor allem auch deshalb, weil wir Geld der Versicherten ausgeben. Was ich mir aber wünschen würde, wäre, dass der Fonds nach den vier Jahren nicht ganz „eingestampft“, sondern mit kleinerem Volumen dauerhaft implementiert wird.
Meine Vorstellung dazu ist, dauerhaft pro Jahr einen Betrag von etwa 100 Millionen Euro verfügbar zu machen, davon circa 90 Millionen für die Verbesserung der Versorgung und etwa 10 Millionen Euro für die Versorgungsforschung. Denn hier gibt es zahlreiche Aufgaben. Angefangen bei der Richtlinie des G-BA zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, deren Wirkungen wir evaluieren werden, und weiteren Richtlinien des G-BA, die einer Auswertung unterzogen werden sollten, bis hin zur Bedarfsplanung.
Die besten Modellprojekte sollen in die Regelversorgung überführt werden. Mit welcher Anzahl rechnen Sie?
Es gibt viele Projekte mit enormem Potenzial, die weit über das hinausgehen, was wir schon jetzt in der sektorenübergreifenden Versorgung erreicht haben. Das Entscheidende für mich ist, dass nach den vier Jahren zumindest ein gewisser Prozentsatz der vom Innovationsausschuss geförderten Projekte entweder in größere Selektivverträge oder gar in die Regelversorgung und damit in den Kollektivvertrag übergehen. Ich bin im Augenblick sehr optimistisch, dass das gelingen wird.
Wie stehen wir, ihrer Meinung nach, in Sachen Projektförderung im internationalen Vergleich dar?
Das innovative Förderprogramm des Innovationsfonds für sektorenübergreifende Versorgungslösungen ist in dieser Art ein absolutes Novum. Die Zweiteilung der Förderung des Innovationsfonds in Versorgungsforschung im Sinne einer Basisforschung und dem Förderbereich neue Versorgungsformen liefert die Möglichkeit, praxisnah und gleichzeitig wissenschaftlich fundiert neue Erkenntnisse für die Versorgung zu gewinnen.
Sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch Fachgesellschaften für Integrierte beziehungsweise sektorenübergreifende Versorgung wie beispielsweise die International Foundation for Integrated Care fordern seit Jahren mehr Forschungsförderung in diesem Bereich und beobachten sehr genau die aktuellen Förderungen. Zudem gibt es auf nationaler und internationaler Ebene den Ruf nach verstärkter Aktivität im Aufbau von tragfähigen Evaluationskonzepten. Hier besteht noch eklatanter Forschungsbedarf. Genau dies greift die Förderung des Innovationsfonds auf.
Ein Ausblick auf das Jahr 2017: Was erhoffen Sie sich von der Arbeit in den Gremien, welche Schwerpunkte sollten gesetzt werden?
Wir haben das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, das Veränderungen für den G-BA mit sich bringen wird, das Thema Notfallstrukturen und auch die Beratungen zur Überarbeitung der Bedarfsplanung. Daneben sind die planungsrelevanten QS-Indikatoren fortzuentwickeln und Beschlüsse zum Zweitmeinungsverfahren und zu Leistungsbereichen, die sich für qualitätsorientierte Vergütung eignen, zu fassen.