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Verordnungssteuerung

KBV-ABDA-Zukunftskonzept

Das Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung der KBV und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) besteht aus drei Bestandteilen: dem Medikationsmanagement, der Wirkstoffverordnung und dem Medikationskatalog.

Das Medikationsmanagement richtet sich vor allem an chronisch Kranke, die mindestens fünf Arzneimittel dauerhaft einnehmen. Je mehr Medikamente ein Patient einnimmt, desto wahrscheinlicher sind unerwünschte Arzneimittel-ereignisse. Fast sieben Millionen aller Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung nehmen fünf oder mehr Arzneimittel in der Dauertherapie ein. Hinzu kommt die Selbstmedikation.

Hier setzt das Medikationsmanagement an: Jeweils ein Arzt und ein Apotheker übernehmen für die Dauer eines Jahres gemeinsam die kontinuierliche Betreuung der Patienten. Dazu erstellen sie einen vollständigen Medikationsplan, der dem Patienten genau anzeigt, welches Arzneimittel er in welcher Dosierung wann und wie lange einnehmen muss.

Die Wirkstoffverordnung sieht vor, dass Ärzte und Psychotherapeuten zukünftig nicht mehr ein bestimmtes Präparat verordnen, sondern nur noch den Wirkstoff, die Stärke, die Menge und die Darreichungsform. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann der Arzt aber auch weiterhin ein konkretes Präparat verschreiben (durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes). Die Wahl des passenden Arzneimittels obliegt den Apothekern.

An dieser Stelle kommt der Medikationskatalog ins Spiel. Der Katalog bildet die Grundlage für die ärztlichen Verordnungen und ist eine Weiterentwicklung des Konzeptes der Leitsubstanzen. Er listet Leit- und Reservewirkstoffe vorrangig für die Indikationen der Grundversorgung auf. Damit wird eine einheitliche, kassenübergreifende, leitliniengerechte und patientenorientierte Versorgung sichergestellt.

Das KBV-ABDA-Zukunftskonzept kann einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung leisten, in dem es zur Lösung bestehender Probleme (beispielsweise fehlende Compliance bei Patienten, Irritationen durch den Austausch verordneter konkreter Präparate aufgrund der Rabattverträge) beiträgt. Derzeit wird es regional erprobt.