In Deutschland gibt es klinische Krebsregister, um möglichst lückenlos Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen in der ambulanten und stationären Versorgung zu erfassen und auszuwerten.
Hierfür melden Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern bestimmte Daten ihrer Tumorpatientinnen und -patienten. Die Daten sollen dazu genutzt werden, die Behandlung von Krebs weiter zu verbessern.
Die klinischen Krebsregister werden überwiegend aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Ärztinnen und Ärzte erhalten für ihre Meldung eine Vergütung.
Im Nationalen Krebsplan haben sich verschiedene Akteure im Jahr 2008 das Ziel gesetzt, die Krebsbekämpfung durch ein effektives und aufeinander abgestimmtes Handeln zu verbessern. Dazu gehört auch die bundesweite Etablierung von klinischen Krebsregistern. Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz von 2013 und dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten von 2021 wurden die gesetzlichen Grundlagen für deren Aufbau und die Auswertung und Nutzung der gesammelten Daten geschaffen (Paragraf 65c im SGB V). Bis dahin existierten vorwiegend epidemiologische Krebsregister, die vor allem die Diagnosen und keine Informationen zu Therapien und Verläufen enthielten.