Fragen zur "Entwicklung und Aktualisierung eines internen Standards zu Wundversorgung und Verbandswechsel"
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Der interne Standard zu Wundversorgung und Verbandswechsel soll sich sowohl auf chronische als auch auf traumatische und postoperative Wunden erstrecken und die einrichtungsindividuellen Besonderheiten berücksichtigen. Die geforderten Inhalte der Fragen 49-57 sind in der "Ablaufbeschreibung Wundversorgung" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Der interne Standard muss ganzjährig in Kraft gewesen sein und für alle Ärzte gegolten haben. Unterjährig aktualisierte interne Standards werden berücksichtigt, sofern sichergestellt war, dass im gesamten Jahr 2022 ein interner Standard gegolten hat. In Entwicklung befindliche oder im Laufe des Jahres 2022 erstmals in Kraft gesetzte interne Standards können nicht berücksichtigt werden.
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
- ein entsprechender fachgebietsübergreifender interner Standard vorlag
oder
- interne Standards für ihre jeweiligen operativen Fachgebiete vorlagen
"Ja" kann auch angegeben werden, wenn der Vertragsarzt bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung tätigen Ärzte generell keine Verbandswechsel durchführen, weil diese nicht erforderlich sind, und ein interner Standard zur Wundversorgung vorlag.
Hinweise zum Ort der Leistungserbringung
Der Vertragsarzt kann bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung tätigen Ärzte können nach einem internen Standard der Einrichtung(en) handeln, in der er seine bzw. sie ihre Operationen durchgeführt hatte bzw. hatten, oder nach einem eigenen internen Standard handeln. Sofern der Vertragsarzt bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung tätigen Ärzte nach einem eigenen internen Standard handelte bzw. handelten, muss bzw. müssen diese an jedem Ort, an dem ambulante Operationen durchgeführt wurden, oder in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) vorgelegen haben.Musterdokumente
Ablaufbeschreibung Wundversorgung, (PDF) Word-Version (DOCX, 3.5 MB)
Linktipp
Universitätsspital Basel: Leitlinie Wundmanagement (PDF)
KRINKO-Empfehlung: Prävention postoperativer Wundinfektionen (S.462 / PDF)
Weiterführende Informationen
DGKH Hygiene-Tipp: Verbände aus Sicht der Hygiene – Verbandwechsel
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Die geforderten Inhalte der Fragen 49-57 sind in der "Internen Regelung zur Wundversorgung" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 49.
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Die geforderten Inhalte der Fragen 49-57 sind in der "Internen Regelung zur Wundversorgung" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 49.
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Die geforderten Inhalte der Fragen 49-57 sind in der "Internen Regelung zur Wundversorgung" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 49.
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Die geforderten Inhalte der Fragen 49-57 sind in der "Internen Regelung zur Wundversorgung" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 49.
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Die geforderten Inhalte der Fragen 49-57 sind in der "Internen Regelung zur Wundversorgung" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 49
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Der interne Standard gilt als für alle Ärzte und Mitarbeiter zugänglich, wenn er in der gesamten Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist oder wenn er in allen Räumen, in denen eine Wundversorgung stattfindet, in Papierform vorhanden ist und jederzeit sowie ohne Aufwand eingesehen werden kann.
Musterdokumente und Links siehe Frage 49.
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Es wird nach der letzten Überprüfung der Aktualität bzw. Aktualisierung im Zeitraum bis zum Ablauf des Erfassungsjahres gefragt. Es sollen daher nur Daten bis Ende 2022 dokumentiert werden. Ist bisher keine Überprüfung der Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des Dokuments zu einzutragen.
Musterdokumente und Links siehe Frage 49.
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Sowohl ein interner Standard als auch dessen Aktualisierung müssen freigegeben werden. Der Praxisinhaber oder Ärztliche Leiter eines MVZ werden als zur Freigabe Berechtigte anerkannt.
Musterdokumente und Links siehe Frage 49.