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Behandlungsangebote für Langzeit-COVID-Erkrankte
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Aktuelle Fachempfehlungen zur Diagnostik und möglichen Therapie dieses relativ neuen Krankheitsphänomens finden sich in einer S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin sowie in englischer Sprache in einer „Rapid Guideline“ des britischen National Institute for Health and Care Excellence (NICE):
Long COVID: S1 Leitlinie zur Diagnostik und Therapie
Rapid Guideline – Longterm Effects of COVID-19
Spezialisierte Ambulanzen und Sprechstunden für die Behandlung von Langzeit-COVID sind zumeist an Universitätskliniken und Krankenhäusern, aber auch vereinzelt in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren entstanden.
In der vertragsärztlichen Versorgung wird das Post-COVID-19-Syndrom bei einer Heilmittelverordnung seit dem 1. Juli 2021 bundesweit als besonderer Versorgungsbedarf anerkannt. Wird beispielsweise eine Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion verordnet, so wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung das ärztliche Budget nicht mit den Verordnungskosten belastet. Mehr Informationen.
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Langzeit-COVID bei Kindern und Jugendlichen
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Im Vergleich zu Erwachsenen im fortgeschrittenen Alter oder Personen mit bestimmten Grunderkrankungen kommt es bei Kindern und Jugendlichen selten zu schwerer Erkrankung bei COVID-19. Zur Prävalenz von Langzeitsymptomen im Kindes- und Jugendalter ist noch wenig bekannt. In Ergänzung zur AWMF-S1-Leitlinie zur Erwachsenenversorgung bei Langzeit-COVID-Erkrankungen bietet ein Konsensuspapier eine Übersicht über die klinischen Aspekte, die im Kindes- und Jugendalter zu berücksichtigen sind.
Konsensuspapier zur Basisversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID (Stand: Februar 2022)
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Rehabilitationsangebote
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Für Long-/Post-COVID-19-Erkrankte gibt es sowohl ambulante wie auch stationäre Rehabilitationsangebote der gesetzlichen Kranken- Renten-, Unfall- oder sonstigen Versicherungsträger. Ärztinnen und Ärzte können ihre Patientinnen und Patienten bei einem Antrag auf Rehabilitation unterstützen, indem sie bei den Krankenkassen klären, welcher der verschiedenen Kostenträger zuständig ist (Muster 61 zur Feststellung des Kostenträgers).
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der Deutschen Rentenversicherung für die Reha keine ärztliche Verordnung erforderlich. Ärzte können Patienten hierbei jedoch mit einem Befundbericht unterstützen.
Praxisnachricht: Funktionsstörungen gezielt therapieren: Reha-Angebot für COVID-19-Erkrankte
Information der Rentenversicherung
KBV-Themenseite Rehabilitation
Für an Long COVID oder Post COVID erkrankte Kinder und Jugendliche gibt es spezielle Reha-Angebote. Das Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V. bietet auf seiner Internetsete unter anderem eine Übersicht der Kinder- und Jugend-Rehakliniken mit entsprechenden Schwerpunkten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation ermöglicht die gezielte Suche nach Angeboten für eine stationäre Rehabilitation bei Long-/Post-COVID sowohl für Erwachsene wie auch für Kinder und Jugendliche.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) hilft Ratsuchenden unentgeltlich, sich über verschiedene Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe im Vorfeld der Beantragung zu informieren und berät dabei trägerunabhängig. Die EUTB wird seit Anfang 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und unterstützt (auf Grundlage des § 32 SGB IX). Mehr dazu hier.
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Long/Post COVID als Folge einer Berufserkrankung oder eines Arbeitsunfalls
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Für bestimmte berufliche Tätigkeiten (im Gesundheitsdienst, der Wohlfahrtspflege, in medizinischen Laboren oder in Tätigkeiten mit vergleichbarer Infektionsgefahr) kann eine COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden (Berufskrankheit Nr. 3101 ‒ Infektionskrankheiten).
Bei anderen Tätigkeiten ist die Anerkennung als Arbeitsunfall möglich, sofern die Infektionserkrankung nachweislich durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde.
Etwaige Langzeitfolgen eines anerkannten Versicherungsfalls und somit auch Long und Post COVID sind ebenfalls (ggf. ein Leben lang) mitversichert, werden behandelt und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entschädigt.
Informationen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zu COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall
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Berufliche Wiedereingliederung bei Long/Post COVID
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Aufgrund der langen Zeitläufe einer Long-/Post-COVID-Erkrankung sind gegebenenfalls Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung zu berücksichtigen. Spätestens ab einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen haben behandelnde Ärztinnen und Ärzte regelmäßig festzustellen, ob eine stufenweise Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit in Betracht kommt.
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung