Innovationsfonds
Versorgung verbessern – Innovationen fördern
Mit dem Innovationsfonds wird die Erprobung von neuen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen und von Projekten zur Versorgungsforschung finanziell gefördert. Das Ziel: die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickeln. Hierfür stehen jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Innovationsfonds wurde durch das Versorgungsstärkungsgesetz eingeführt und hat im Januar 2016 seine Arbeit aufgenommen. Mehr als 500 Projekte wurden seitdem gefördert. Mit dem Digital-Gesetz, das der Bundestag im März 2024 verabschiedet hat, wurde der Innovationsfonds als Förderinstrument verstetigt. Angesiedelt ist er beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
KBV ist Mitglied im Innovationsausschuss
Über die Vergabe der Fördermittel des Fonds entscheidet ein Innovationsausschuss, der auch die konkreten Förderschwerpunkte und -kriterien festlegt.
Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesministerien für Gesundheit, Bildung und Forschung sowie die KBV. Experten aus Wissenschaft und Versorgungspraxis beraten den Ausschuss bei der Projektauswahl.
Bewerbung entsprechend den Förderkriterien
Eine Projektförderung beantragen können unter anderem Vertragsärzte, Praxisnetze, Fach- und Berufsverbände sowie Kassenärztliche Vereinigungen. Von Vorteil sind dabei Kooperationen mit Krankenkassen und/oder Krankenhäusern, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Antrag.
Je nachdem, ob es sich um die Erprobung einer neuen Versorgungsform oder um ein Projekt zur Versorgungsforschung handelt, gelten unterschiedliche Kriterien für eine Förderung mit Mitteln des Innovationsfonds:
Einstufige oder zweistufige Verfahren
Seit März 2024 sind Förderanträge nicht mehr nur in zweistufigen, sondern alternativ in einstufigen Verfahren möglich. Zweistufig bedeutet, dass Interessenten zunächst ihre Projektskizzen einreichen. Im zweiten Schritt werden ausgewählte Bewerber aufgefordert, einen vollständigen Antrag zu formulieren. Zu diesem erfolgt die eigentliche Förderentscheidung.
Die Verfahrensart hängt unter anderem von der Laufzeit der Projekte ab:
Förderbekanntmachungen, Fristen, Anträge
Die Themenschwerpunkte und Förderkriterien legt der Innovationsausschuss fest. Erst danach ist es möglich, einen Antrag zu stellen. Die aktuellen Förderbekanntmachungen, Ausschreibungs- und Bewerbungsfristen sowie Antragsformulare gibt es beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
Hinweise zum Förderantrag
In den Förderbekanntmachungen sind die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Projektantrag detailliert beschrieben. Die wichtigsten Punkte hat die KBV in einer Checkliste zusammengefasst.
Förderfähige Kosten
Wer einen Förderantrag beim Innovationsausschuss stellen möchte, kann sich auf einen themenspezifischen oder themenoffenen Förderschwerpunkt bewerben. Voraussetzung: Die Projekte entsprechen den allgemeinen Förderkriterien. Folgende Kosten werden gefördert:
Weitere Informationen
Von der Idee zur Praxis
Nicht nur in Großprojekten, sondern auch in kleineren Projekten steckt häufig ein hohes innovatives Potential. Die KBV setzt sich deshalb für eine breite Nutzung des Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung ein.
Um einen überzeugenden Förderantrag zu erarbeiten, ist es wichtig, dass sich geeignete Partner gemeinsam engagieren. Hierbei kann die KBV mit ihrem großen Netzwerk unterstützen. Ausgewählte interessante Projekte kann sie aktiv von der Konzeptentwicklung bis zur Antragsstellung begleiten.