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Digitalisierung der ambulanten Versorgung

Positionen und Anforderungen

Ärztin mit Tablet in der Hand zum Darstellen des Themas Digitalisierung. Im Hintergrund stilisierte Häuschen, die mit Linien verbunden sind.

Digital und nah – von der Terminvereinbarung über die Anmeldung des Patienten oder der Patientin in der Praxis bis zum fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen – immer mehr Prozesse und Abläufe in den Arzt- oder Psychotherapiepraxen laufen digital ab. Auch die Kommunikation mit anderen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen sowie mit Patientinnen und Patienten wird digitaler.

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben den Anspruch, gemeinsam mit den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzubringen und aktiv mitzugestalten. Dazu haben sie Positionen und Anforderungen, die für ein Voranschreiten der Digitalisierung nötig sind, formuliert. Das Ziel ist ein digitales „Praxenland“, in dem digitale Praxen vernetzt mit anderen digitalen Praxen und Einrichtungen wie Krankenhäusern, Apotheken oder der Pflege zusammen die Patientinnen und Patienten betreuen.

Positionspapier der KBV

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Themenfelder der Digitalisierung

Unsere Kernforderungen

Die Vertragsärzte- und -psychotherapeutenschaft entwickelt Strukturen, mit denen Expertise und Bedarfe der Praxen für die weitere Digitalisierung gebündelt werden. Sie wird sich aktiv in die weitere Gestaltung der Digitalisierung einbringen. Dazu benötigt sie die Unterstützung der Politik. Das sind die fünf Kernforderungen:

  • Ärztliche und psychotherapeutische Expertise: Damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingt, muss unsere Expertise bei der Entwicklung, Testung und Implementierung digitaler Lösungen frühzeitig und konsequent einbezogen werden. Nur so können neue Anwendungen praxisnah entwickelt und effizient in den Versorgungsalltag integriert werden.
  • Stabile Telematikinfrastruktur und Nutzerzentrierung: Wir benötigen für unsere Praxen eine stabile Telematikinfrastruktur und benutzerfreundliche Anwendungen. Denn leistungsfähige und anwenderfreundliche Praxisverwaltungssysteme sowie eine zuverlässige IT-Infrastruktur sind Grundvoraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Digitalisierung der ambulanten Versorgung.
  • Förderprogramm: Wir brauchen ein Praxiszukunftsgesetz – vergleichbar mit dem steuerfinanzierten Krankenhauszukunftsgesetz. Es schafft die Voraussetzungen, dass unsere Praxen in moderne Informationstechnologien investieren und bei Bedarf zu einem innovativen Praxisverwaltungssystem wechseln können.
  • Anreize statt Sanktionen: Der weitere Digitalisierungsprozess muss durch gezielte Anreize statt Sanktionen vorangetrieben werden. Sanktionen beim Honorar und Kürzungen bei der Pauschale für Kosten der Telematikinfrastruktur sind abzuschaffen.
  • Digitalisierung in allen Gesundheitsbereichen: Damit sich die Praxen nicht nur untereinander digital austauschen und vernetzen können, muss die Digitalisierung in allen Bereichen der Gesundheit und Pflege schnellstens vorangetrieben werden. Hybride Lösungen stören digitale Prozesse und schaden der Akzeptanz.

Weitere Informationen

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