Stellungnahme
Aktualisierungsdatum:

Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte (Ärzte-ZV) soll modernisiert werden, etwa was bürokratische Verfahren oder ärztliche Vertretungen angeht. Ein Schritt in die richtige Richtung, findet die KBV. An einigen Stellen besteht aber weiterhin Nachbesserungsbedarf. Auf dieser Seite finden Sie die Stellungnahmen und Positionen der KBV sowie allgemeine Informationen zur Verordnung.

Darum geht es in der Verordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit will die Ärzte-ZV grundlegend modernisieren. Dabei werden bürokratische Hürden abgebaut und der Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung erleichtert.

Neu im Entwurf ist unter anderem: ein elektronisches Arztregister, digitalisierte Verfahren und flexiblere Vertretungsmöglichkeiten für Praxen sowie die Zusammenführung bisher getrennter Verzeichnisse.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 09.07.2025
  • Verbändeanhörung: -
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: N. N.
  • 1. Durchgang Bundesrat: N. N.
  • Inkrafttreten: N. N.
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Das sind die Positionen der KBV

Standpunkte auf einen Blick

  • Überarbeitung und Modernisierung der Ärzte-ZV ist notwendig und folgerichtig
  • Erweiterung der Möglichkeiten zur Vertretung und zur Beschäftigung von Assistenten sind zu begrüßen
  • Gemeinsames Arztregister mit erweiterten Datenfeldern ist sinnvoll – allerdings mit Einschränkungen aufgrund unvollständiger Datenlage
  • Die Entbürokratisierung und Digitalisierung von Antragsverfahren und Ausschusssitzungen sind wichtig, die Verordnung bleibt hier dennoch hinter ihren Möglichkeiten
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Grundlegende Modernisierung notwendig

Mit der überarbeiteten Ärzte-ZV wird es für Ärztinnen und Ärzte einfacher, eine Zulassung zu beantragen und in der ambulanten Versorgung tätig zu werden. Das bedeutet: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Klarheit. Die KBV sieht das als wichtigen Schritt, um den Nachwuchs für die Niederlassung zu gewinnen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern.

Vertretungsmöglichkeiten und Assistenten

Die Verordnung erleichtert es, Vertreter oder ärztliche Assistenten einzusetzen. Insbesondere, wenn ein Arzt oder eine Ärztin wegen Krankheit ausfällt, soll es künftig einfacher sein, eine Vertretung zu organisieren. Die KBV betont, dass diese Erleichterungen für die Praxen dringend notwendig sind – gerade angesichts von Personalmangel und der zunehmenden Arbeitsbelastung.

Einführung eines digitalen Arztregisters

Die KBV unterstützt die Idee, ein modernes, digitales und gemeinsames Arztregister einzuführen. Darin sollen wichtige Informationen über Ärztinnen und Ärzte zentral erfasst sein. Sie weist allerdings auch darauf hin, dass die Datenbasis derzeit noch nicht vollständig ist. Manche Angaben, zum Beispiel zu ermächtigten Einrichtungen, liegen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht in der gewünschten Form vor. Eine aktuelle und vollständige Abbildung im Arztregister ist daher nicht möglich.

Digitalisierung von Verfahren und Sitzungen

Die KBV begrüßt es, dass Anträge künftig einfacher gestellt und Ausschusssitzungen auch digital oder hybrid abgehalten werden können. Das spart Zeit und Aufwand für alle Beteiligten. Allerdings geht der Entwurf hier noch nicht weit genug: Digitale Antragstellungen müssen dauerhaft und umfassend möglich sein – nicht nur in einzelnen Fällen. Außerdem sollten die Zulassungsausschüsse von rein administrativen Aufgaben entlastet werden. Nur so können die Zeiten zwischen Antragstellung und Entscheidung spürbar verkürzt werden.

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