Stellungnahme
Aktualisierungsdatum:

Zweite Verordnung zur Änderung der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Dezember 2024 ergänzt um Vorschläge zum Bürokratieabbau

Zusammenfassung

Die KBV bekräftigt unter anderem den bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesen (DigiG) gemachten Hinweis, dass durch die mittlerweile erfolgte Anspruchserweiterung auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit einer Risikoklasse IIb nach der Verordnung über Medizinprodukte (MDR) der bisher geregelte Bereich der „Medizinprodukte niedriger Risikoklasse“ verlassen wurde, ohne dass zuvor eine wissenschaftliche Evaluation der bisherigen Erfahrungen vorgelegen hätte.

Ein Abbau vermeidbarer bürokratischer Tätigkeiten schafft für die zunehmend knapper werdenden ärztlichen Ressourcen sinnvolle nutzbare Zeit. Die KBV hat daher Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet, die der Anlage beigefügt sind. Ein Abbau von Bürokratie, der explizit durch Anpassungen von Rechtsverordnungen erzielt werden kann, wird durch eine mit Anpassung der Zulassungsverordnung erreichbare Verschlankung des Zulassungsverfahrens möglich.

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