Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
Zusammenfassung
Die KBV begrüßt grundsätzlich die Intention des Gesetzgebers, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches, den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten zu stärken.
Allerdings hält die KBV die Umsetzung für unzureichend; ein umfassender Schutz auch von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und deren Praxisteams sollte gesetzlich festgeschrieben werden.