Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
Darum geht es in dem Gesetz
Mit 500 Milliarden Euro will die Bundesregierung die öffentliche Infrastruktur stärken. Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung sollen mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität modernisiert, der Wohlstand gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland verbessert werden.
Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 schaffte der 20. Deutsche Bundestag die Voraussetzung dafür, das Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro einzurichten. Vorgesehen sind bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder. Weitere 100 Milliarden Euro sollen in jährlichen Teilbeträgen bis 2034 dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugeführt werden. Das Sondervermögen sieht Investitionen in sieben ausgewählten Bereichen vor – unter anderem in die Krankenhausinfrastruktur.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 04.06.2025
- Verbändeanhörung: -
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: 07.07.2025
- 1. Durchgang Bundesrat: -
- Gegenäußerung Bundesregierung: -
- 1. Lesung Bundestag: 11.07.2025
- Anhörung im Bundestag: vsl. 25.08.2025
- 2./3. Lesung Bundestag: vsl. 18.09.2025
- 2. Durchgang Bundesrat: vsl. 26.09.2025
- Inkrafttreten: N. N.
Das sind die Positionen der KBV
Stellungnahmen der KBV
Standpunkte auf einen Blick
- Investitionen in eine Weiterentwicklung der Digitalisierung in den Praxen
- Investitionen in eine flächendeckende Bereitstellung und den Ausbau der Versorgungsplattform 116117
- Investitionsstau in Praxen beenden
Ambulanter Sektor muss ebenfalls gestärkt werden
Die Errichtung eines Sondervermögens, mit dem unter anderem die Modernisierung der Krankenhausstrukturen (Krankenhaustransformationsfonds) bezahlt werden soll, ist grundsätzlich ein wichtiger und richtiger Schritt. Bei der konkreten Ausgestaltung des Sondervermögens sieht die KBV allerdings Nachbesserungsbedarf.
Denn vor allem den Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen in Krankenhäusern mit Mitteln aus dem Transformationsfonds, lehnt die KBV entschieden ab. Gegen dieses Vorgehen der Wettbewerbsverzerrung hat sie letztes Jahr eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht, denn Hausärztinnen und Hausärzte erhalten diese Förderung nicht.
Während für die Krankenhäuser explizit Gelder bereitgestellt werden sollen, gehen die Praxen leer aus. Dabei gibt es auch im ambulanten Sektor enorme Investitionsbedarfe: Unter anderem die Akut- und Notfallversorgung muss dringend reformiert und die Steuerung in der Regelversorgung ausgebaut werden.
97 Prozent aller Behandlungsfälle im ambulanten Sektor
Die Praxen sind essenziell für die Infrastruktur und für die medizinische Versorgung im Land – 97 Prozent aller Behandlungsfälle im Gesundheitswesen finden im ambulanten Sektor statt. Praxen zu stärken bedeutet auch, Deutschland zu stärken. Denn mit einer Bruttowertschöpfung von rund 52 Milliarden Euro und nahezu 800.000 Arbeitsplätzen sind die Praxen ein wesentlicher Faktor in der Stabilität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Ausbau der Versorgungsplattform 116117
Der Koalitionsvertrag sieht eine flächendeckende Bereitstellung und den Ausbau der Versorgungsplattform 116117 vor. Doch um das bisherige Angebot auszuweiten, sind auch hier erhebliche Investitionen notwendig. Das Ziel muss es sein, dass die 116117 ähnlich erreichbar ist wie Feuerwehr und Polizei. Vor diesem Hintergrund fordert die KBV, den Ausbau der Plattform 116117 im Sinne der gesellschaftlich relevanten Daseinsfürsorge als förderfähiges ambulantes Versorgungsprojekt aufzunehmen.
Digitalisierungsschub in den Praxen
Für einen dringend notwendigen Digitalisierungsschub im ambulanten Bereich, für den der Koalitionsvertrag ebenfalls mehrere Vorhaben vorsieht, sind ebenfalls Investitionen notwendig. Mit diesen sollen insbesondere modernere Praxisverwaltungssysteme und eine sicherere Praxis-IT gefördert werden. Diese können vor dem Hintergrund immer größer werdender Herausforderungen auf Dauer nicht allein aus Eigenmitteln und mit Eigenengagement der Praxisinhaber geleistet werden. Wie auch bei den Krankenhäusern sollten gezielte staatliche Förderprogramme die Praxen bei der gewünschten Weiterentwicklung der Digitalisierung unterstützen.