Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Zusammenfassung
Der Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sieht vor, Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zur hausärztlichen Versorgung zu ermächtigen. Auch in nicht unterversorgten Regionen sollen sie neue Einrichtungen eröffnen dürfen.
Finanziert werden soll die Erbringung ambulanter Leistungen in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen unter anderem mit Mitteln aus einem Transformationsfonds. Dieser soll zur Hälfte mit Krankenkassenbeiträgen in Höhe von bis zu 25 Milliarden Euro ausgestattet werden.
Die KBV sieht hierdurch eine Wettbewerbsverzerrung, denn Hausärztinnen und Hausärzte erhalten diese Förderung nicht. Einem Gutachten zufolge ist es sogar ein Verstoß gegen das Beihilfenrecht der Europäischen Union.
Keine neuen Krankenhäuser zur hausärztlichen Versorgung
Die KBV fordert, dass die Erbringung ambulanter Leistungen auf bestehende Krankenhäuser beschränkt werde. Ansonsten sei zu befürchten, dass es zu Neugründungen von sektorenübergreifenden Einrichtungen durch Krankenhausbetreiber kommt und damit zu neuen stationären Versorgungsangeboten in einem grundsätzlich ambulanten Bereich, schreibt sie in ihrer Stellungnahme zum KHVVG.