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Wirtschaftlichkeitsbonus Labor

Berechnung und Systematik

Ärztinnen und Ärzte können bei wirtschaftlicher Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten. Hier erläutern wir, wie sich der Bonus berechnet.

Zusätzliches Honorar können Ärztinnen und Ärzte dann erhalten, wenn die Kosten für veranlasste und eigenerbrachte Laborleistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM unterhalb der oberen Bewertungsgrenze für ihre Arztgruppe bleiben.

Auf einen Blick

  • Der Wirtschaftlichkeitsbonus ist Bestandteil des EBM. Die Abrechnung erfolgt mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 32001. Die GOP wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zugesetzt.
  • Ärztinnen und Ärzte, die eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale der EBM-Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 bis 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abrechnen, können einen Wirtschaftlichkeitsbonus erhalten.
  • Die GOP 32001 wird je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch vergütet. Generell gilt: Bei Fachgruppen, die umfangreiche Labordiagnostik veranlassen oder durchführen, ist der Betrag höher.
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