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eArztbrief Versand, Empfang und technische Voraussetzungen

Mit elektronischen Arztbriefen erreichen wichtige Informationen zur Behandlung einer Patientin oder eines Patienten schnell, sicher und komfortabel andere Praxen. Der eArztbrief wird dabei wie jeder herkömmliche Arztbrief im Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt. Nur der Versand erfolgt nicht per Post oder Fax, sondern über den E-Mail-Dienst KIM. Der Gesetzgeber hat den eArztbrief zur Pflicht gemacht: Seit 30. Juni 2024 müssen Praxen ihn mindestens empfangen können.

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Versenden und Empfangen

Abrechnung und Vergütung

Der Versand und Empfang von eArztbriefen über KIM wird vergütet. Praxen erhalten für:

  • den Versand 28 Cent (GOP 86900)
  • den Empfang 27 Cent (GOP 86901)

Der Betrag ist auf maximal 23,40 Euro je Quartal und Arzt begrenzt.

Technische Voraussetzungen

Praxen, die die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen nutzen, sind von der Ausstattung her bereits gut auf den eArztbrief vorbereitet. Zusätzlich benötigen sie eine spezielle Software für den eArztbrief.

Technische Voraussetzungen für den eArztbrief:

  • TI-Anschluss
  • zertifiziertes eArztbrief-Modul für das PVS
  • E-Mail-Dienst KIM
  • aktivierter eHBA für die Signatur
  • E-Health-Kartenterminal
  • empfehlenswert: eingerichtete Komfortsignatur 

Finanzierung

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale. Die Höhe ist abhängig von der Praxisgröße und dem Ausstattungsgrad. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Mit dieser Pauschale sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die TI entstehen, auch die für den eArztbrief.

Infomaterial für Praxen

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Weitere Informationen

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Rechtsgrundlage

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