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eArztbrief Versand, Empfang und technische Voraussetzungen

Mit elektronischen Arztbriefen erreichen wichtige Informationen zur Behandlung einer Patientin oder eines Patienten schnell, sicher und komfortabel andere Praxen. Der Gesetzgeber hat sie zur Pflicht gemacht: Seit 30. Juni 2024 müssen Praxen eArztbriefe mindestens empfangen können. Zudem wird Praxen die TI-Pauschale gekürzt, wenn sie nicht für den eArztbrief vorbereitet sind.

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Versenden und Empfangen

Technische Voraussetzungen

Praxen, die die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen nutzen, sind von der Ausstattung her bereits gut auf den eArztbrief vorbereitet. Zusätzlich benötigen sie eine spezielle Software für den eArztbrief.

Technisch Voraussetzungen für den eArztbrief:

  • TI-Anschluss
  • zertifiziertes eArztbrief-Modul für das PVS
  • Kommunikationsdienst KIM
  • aktivierter eHBA für die Signatur
  • E-Health-Kartenterminal
  • empfehlenswert: eingerichtete Komfortsignatur 

Finanzierung

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Mit dieser Pauschale sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die TI entstehen, auch die für den eArztbrief.

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Weitere Informationen

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