Themenseite

Hautkrebs-Früherkennung

Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.

Dabei geht es darum, frühzeitig zu entdecken, ob eine Patientin oder ein Patient eine der folgenden Krebserkrankungen hat:

  • Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs)
  • Basalzellkarzinom
  • Spinozelluläres Karzinom

Alle zwei Jahre kann diese Untersuchung wiederholt werden. Viele Krankenkassen bieten die Untersuchung auch öfter und bereits für jüngere Versicherte an.

Laut Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung nutzen jedoch nur rund 25 Prozent der Anspruchsberechtigten das Angebot der Hautkrebs-Früherkennung (Daten von 2022). Praxen kommt bei der Ansprache der Patientinnen und Patienten und bei der Erhöhung der Teilnahmeraten eine wichtige Rolle zu.

Der Hautkrebs-Check Schritt für Schritt

Titelbild des Flyers zur Hautkrebsfrüherkennung. Ein Giraffenkopf kuckt über einem Textfeld hervor.
Publikation
  • Aktualisierungsdatum:
  • Flyer
Poster zur Hautkrebsfrüherkennung. Ein Giraffenkopf kuckt über einem Textfeld hervor.
Publikation
  • Aktualisierungsdatum:
  • Poster

Rechtsgundlagen

rechtsquelle

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter