QS-Verfahren ambulante psychotherapeutische Versorgung
Erprobung in Nordrhein-Westfalen
Das neue Verfahren „QS ambulante Psychotherapie“ betrifft die gesamte kollektivvertragliche psychotherapeutische Versorgung. Für alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die ihre Psychotherapie regulär beendet haben, müssen Praxen künftig bestimmte Angaben dokumentieren und übermitteln. In das QS-Verfahren sollen darüber hinaus Daten aus einer Patientenbefragung einfließen. Dies gilt für alle Einzeltherapien – unabhängig vom Psychotherapieverfahren.
Die Rahmenbestimmungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss im ersten Teil der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung sowie im zweiten Teil die konkreten Details zum QS-Verfahren ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (Verfahren 16).
Auf einen Blick
- QS-Instrumente: Fallbezogene Dokumentation und Patientenbefragung
- Erfasst Behandlung aller Erwachsenen ab 18 Jahren, deren Psychotherapie regulär beendet ist
- 1. Januar 2025: Start einer sechsjährigen Erprobungsphase in den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe
- 2031: Voraussichtlich bundesweite Einführung
Qualitätsindikatoren und Umsetzung auf dem Prüfstand
Mit der Erprobung soll sichergestellt werden, dass die vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) Qualitätsindikatoren geeignet sind, um valide und vergleichbare Erkenntnisse über die Versorgungsqualität zu gewinnen, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu fördern. Die Evaluation erfolgt durch das IQTIG und ein weiteres wissenschaftliches Institut als Reviewer.
Auch die Software und Datenflüsse stehen im Fokus der Erprobung: Die psychotherapeutischen Praxen sind bisher in kein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung eingebunden.
Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein- Westfalen können während der Testphase unter anderem bei jährlich stattfindenden Regionalkonferenzen ihr Feedback geben und sollen so die Möglichkeit erhalten, das QS-Verfahren aktiv mitzugestalten.
Patientinnen und Patienten sind zum QS-Verfahren aufzuklären
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den KV-Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe müssen ihre Patientinnen und Patienten über das QS-Verfahren und die damit einhergehende Datenverarbeitung informieren.
Dazu hat der G-BA eine Patienteninformation veröffentlicht. Neben allgemeinen Informationen zu Zweck und Inhalt des QS-Verfahrens wird darin dargestellt, welche Patientendaten künftig erhoben und wie sie verarbeitet und geschützt werden. Dabei wird jeweils auf die Datenerfassung durch psychotherapeutische Praxen und auf die Patientenbefragung eingegangen.
Für die Information ihrer Patientinnen und Patienten können die psychotherapeutischen Praxen auch selbst erstellte Infomaterialien nutzen.
Informationen für Praxen in Nordrhein-Westfalen
Die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe stellen weitere Informationen für die Erprobungsphase bereit.
Rechtsgrundlagen
Fragen und Antworten
Hier finden Praxen Antworten auf die häufigsten Fragen zum QS-Verfahren ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter.
Hinweis: Die Informationen sind zunächst für die Erprobung in den Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe und die dort teilnehmenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten relevant.