Mammographie-Screening: Höherer Overhead-Aufschlag
Die Leistungen des Mammographie-Screenings (EBM-Abschnitt 1.7.3.1) enthalten einen sogenannten Overhead-Aufschlag. Mit dem Aufschlag werden die Aufgaben der Kooperationsgemeinschaft Mammographie, die das Programm organisiert, sowie spezifische Kosten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) finanziert.
Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses wurde aufgrund des gestiegenen Finanzierungsbedarfs der Kooperationsgemeinschaft Mammographie der Overhead-Aufschlag angehoben. Der Overhead-Aufschlag für die KV bleibt unverändert.
Sofern sich durch diese Anpassung rechnerisch eine Erhöhung der Punkte ergab, wurde die Bewertung der GOP zum 1. Juli entsprechend angehoben (siehe Übersicht unten). Für die Ärztinnen und Ärzte, die diese Leistungen abrechnen, ändert sich an der Vergütung nichts, da der Aufschlag ausschließlich in die Organisation des Programms fließt.
Neues Verfahren ab 2025
Zum 1. Januar 2025 wird das Verfahren umgestellt: Der Overhead-Aufschlag wird dann aus der Bewertung der GOP herausgerechnet und separat von den Krankenkassen bereitgestellt. Die Bewertungen der GOP des Abschnitts 1.7.3.1 werden entsprechend abgesenkt (siehe Übersicht unten). Das Vergütungsvolumen für die ärztlichen Leistungen bleibt gleich.
Mit der Umstellung zum 1. Januar 2025 wird außerdem die Bewertung der Fallkonferenz im Mammographie-Screening-Programm (GOP 01758) finanzneutral an die Bewertung vergleichbarer Fallkonferenzen im EBM angepasst.