Neue PraxisInfoSpezial zur ambulanten Versorgung von Patienten aus dem Ausland
In der neuen PraxisInfoSpezial „Im Ausland Krankenversicherte“ geht es um die ambulante Versorgung von Menschen aus Herkunftsländern, für die das europäische Recht gilt oder mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen hat. Insgesamt sind dies knapp 40 Staaten. Für sie gelten besondere Regelungen. Faustregel für andere Länder ist: Personen von dort erhalten eine Privatrechnung.
Welche Nachweise erforderlich sind
Im ersten Teil der PraxisInfoSpezial werden die Mitgliedstaaten der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie die Schweiz, Großbritannien und Nordirland thematisiert. Erläutert wird unter anderem, worauf Personen von dort Anspruch in Deutschland haben und welche Nachweise sie vorgelegen müssen. Weitere Themen sind die Dokumentation und Abrechnung der Leistungen.
Um Personen aus Ländern, mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen geschlossen hat – etwa Bosnien und Herzegowina, die Türkei oder Tunesien – geht es im zweiten Teil. Ihnen steht nur ein eingeschränkter Leistungsumfang zur Verfügung, der in dem Dokument „Nationaler Anspruchsnachweis“ konkretisiert wird.
Checkliste und Formularmuster
Die PraxisInfoSpezial bietet zudem eine Checkliste zum Vorgehen in der Praxis. Darin sind alle wesentlichen Punkte enthalten, beispielsweise zum Identitäts- und Krankenversicherungsnachweis, zur Patientenerklärung, Dokumentation und Abrechnung. Abgebildet sind ferner die verschiedenen Nachweise sowie die Patientenerklärung. So können Praxisteams schnell erkennen, welches Dokument benötigt wird.