QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie: Erste Stufe der Erprobung startet
Die ambulante Psychotherapie soll wie gesetzlich vorgeschrieben künftig durch ein Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung (QS) begleitet werden. Es wird ab 2025 zunächst in Nordrhein-Westfalen für sechs Jahre erprobt, bevor es bundesweit eingeführt werden soll. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist zu Monatsbeginn in Kraft getreten. Es ist das erste Mal, das ein QS-Verfahren vor seiner Einführung regional getestet wird.
Steiner: „Wir brauchen ein bürokratiearmes Verfahren“
„Wir werden den Testlauf kritisch begleiten“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. Nötig sei ein praktikables und schlankes Verfahren, das die Praxen in ihrer Arbeit nicht behindere und ihnen kostbare Zeit raube, die sie für die Patientenversorgung dringend benötigten. Aufwand und Nutzen müssten dazu in einem angemessenen Verhältnis stehen. Steiner: „Wir brauchen ein bürokratiearmes Verfahren.“
Die KBV hatte sich im G-BA für die regionale Erprobung eingesetzt. Ein Grund dafür war, dass das neue QS-Verfahren alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung zur Behandlung Erwachsener in Deutschland betreffen wird und die Sorge groß ist, dass es mit einem hohen Aufwand für die Praxen verbunden sein kann.
Denn für alle Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die ihre Psychotherapie regulär beendet haben, müssen Praxen künftig bestimmte Angaben dokumentieren und übermitteln. In das QS-Verfahren fließen darüber hinaus Daten aus einer Patientenbefragung ein. Dies gilt für alle Einzeltherapien für Erwachsene – unabhängig vom Psychotherapieverfahren.
Ziele der regionalen Erprobung
Das QS-Verfahren wird daher ab 2025 zunächst in den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe für sechs Jahre erprobt. Die Erprobung wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Anhand der Ergebnisse entscheidet der G-BA im Anschluss, ob das Verfahren angepasst werden muss oder direkt bundesweit eingeführt werden kann (frühestens ab 2031).
Bei der Erprobung soll unter anderem herausgefunden werden, ob die Qualitätsindikatoren und -instrumente geeignet sind, die Behandlungsqualität zu messen und eventuellen Verbesserungsbedarf aufzuzeigen. Auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen wird untersucht.
Psychotherapeutische Praxen in Nordrhein-Westfalen sind dazu aufgefordert, ihr Feedback über eine eigene digitale Plattform zu geben. Darüber hinaus sind jährlich Regionalkonferenzen geplant – erstmals am 18. und 20. September. Praxen können sich zu der Online-Veranstaltung anmelden. Außerdem ist eine aktive Mitwirkung in entsprechenden Gremien möglich.
Patienten über Datenverarbeitung informieren
Die Datenerhebung inklusive der Patientenbefragung beginnt ab Januar. Bereits jetzt müssen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Modellregionen ihre Patientinnen und Patienten darüber informieren, dass ihre Daten zum Zweck der gesetzlich verankerten Qualitätssicherung erhoben und verarbeitet werden.
Sie müssen außerdem über die Inhalte und Ziele des QS-Verfahrens informieren sowie darüber, welche Daten erhoben und wie sie verarbeitet und geschützt werden. Hinsichtlich der Patientenbefragung soll deutlich werden, dass die Teilnahme freiwillig ist. Die Informationspflicht gilt auch für bereits begonnene Psychotherapien.
Der G-BA stellt dafür eine Patienteninformation zur Verfügung – eine Fassung in Leichter Sprache folgt. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können diese oder eigene Materialien nutzen. Die Information sollte in der Patientenakte dokumentiert werden.
Ausführliche PraxisInfoSpezial
Die KBV unterstützt Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen mit einer ausführlichen PraxisInfoSpezial. Darin werden die wichtigsten Punkte zum Start des QS-Verfahrens und den ersten Schritten zusammengefasst.