Arzneiverordnung in der Praxis: Neue Ausgabe erschienen
Der Wirkstoff Semaglutid ist bei Typ-2-Diabetes (Ozempic) und zur Gewichtsregulierung ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkten körperlichen Aktivität (Wegovy) zugelassen. Seit 2023 werden international vermehrt Fälle bekannt, in denen Frauen während der Therapie mit dem GLP-1-Analogon überraschend schwanger geworden sind. In Deutschland wurde ein solcher Verdachtsfall der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) als vermutete Nebenwirkung unter Semaglutid gemeldet.
Da unklar ist, welche Faktoren den unerwarteten Schwangerschaftseintritt positiv beeinflusst haben, informiert das Arzneimittelbulletin über die aktuelle Datenlage zum Thema Semaglutid und Schwangerschaft.
Neue Rubrik Evidenzbasierte Medizin
Neu am Arzneimittelbulletin ist die Einführung der Rubrik Evidenzbasierte Medizin. So erscheint im aktuellen Heft der erste Beitrag einer Artikelserie, die Ärztinnen und Ärzte unterstützen soll, klinische Arzneimittelstudien kritisch zu lesen und sich eine eigene, evidenzbasierte Meinung zu bilden.
Des Weiteren bietet die aktuelle Ausgabe praxisrelevante Beiträge zu Akne und Osteoarthrose sowie zur Cholesterinsenkung bei Carotisplaques. In der Rubrik Unerwünschte Arzneimittelwirkungen wird von Leberversagen unter Metamizol und falsch-positivem Test auf Amphetamin unter Methyldopa berichtet. In der Rubrik Nebenwirkungen aktuell wird die seltene Nebenwirkung Fournier-Gangrän unter SGLT-2-Inhibitoren vorgestellt.
Pharmaunabhängige Informationen
„Arzneimittelverordnung in der Praxis“ wird seit 50 Jahren von der AkdÄ herausgegeben. Die Zeitschrift erscheint vier Mal jährlich kostenfrei als Online-Ausgabe und greift pharmaunabhängig aktuelle Fragestellungen der Arzneimitteltherapie auf und informiert über neue Medikamente sowie bekannte und neue Nebenwirkungen.