Arztpraxen sind erste Adresse für die Grippeschutzimpfung - KBV bietet kostenfreie Infomaterialien für Praxen
„Ihre Patientinnen und Patienten vertrauen Ihrer ärztlichen Kompetenz und Empfehlung. Sprechen Sie sie gezielt auf die Grippeschutzimpfung an“, appellierte Hofmeister an seine Kolleginnen und Kollegen. Impfen sei die wichtigste und zugleich einfachste Präventionsmaßnahme gegen eine Influenza-Erkrankung. Insbesondere Risikogruppen wie ältere, chronisch kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich impfen lassen.
Hofmeister kritisierte in dem Zusammenhang erneut die geplante Ausweitung des Impfangebots in Apotheken. „Impfen ist und bleibt ärztliche Aufgabe“, betonte er und fügte hinzu: „Nur Ärztinnen und Ärzte kennen den umfassenden Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten.“ Es gehe um mehr als nur den Piks, das Impfen umfasse auch die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung sowie den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen.
Steiner: Abschaffung der Regresse längst überfällig
„Wer die Impfquoten steigern will, muss Regresse abschaffen“, forderte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Dies sei längst überfällig. Die KBV hat bereits mehrfach die Streichung des Paragrafen 106b Absatz 1a im SGB V gefordert. Danach können Ärzte in Regress genommen werden, wenn die bestellte Menge an Influenza-Impfstoff über der verbrauchten Menge liegt.
KBV bietet Plakat, Infokarte und Video
Die KBV stellt unter dem Motto „Grippe? Kann ich mir nicht leisten. Ich lass mich impfen. Mit Sicherheit: In meiner Arztpraxis.“ ein Praxisplakat zur Verfügung. Ergänzend gibt es eine Infokarte für die Auslage im Wartezimmer sowie ein Video zur Grippeimpfung fürs Praxis-TV. Eine Praxisinformation fasst zudem alles Wichtige für Ärzte und Praxisteams zusammen.
Grippeimpfstoff für Saison 2024/2025
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlung zu Influenza-Impfstoffen aktualisiert und folgt damit der Empfehlung der WHO zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst, indem nur noch auf den Influenza-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination verwiesen wird.
Für die bevorstehende Saison 2024/25 gehen G-BA und STIKO bei den inaktivierten Influenza-Impfstoffen davon aus, dass in Deutschland überwiegend quadrivalente Impfstoffe verfügbar sein werden. Für diese ist auch mit der vorgenommenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie weiterhin der Leistungsanspruch für die Saison 2024/25 gegeben – die Impfung kann mit quadrivalenten Impfstoffen erfolgen.
Hochdosis-Impfstoff für Personen ab 60 Jahren
Gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 60 Jahren haben ausschließlich Anspruch auf die Impfung mit einem Hochdosis-Influenza-Impfstoff. Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält dieser die vierfache Antigenmenge, die bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken soll.
Nur wenn dieser nicht verfügbar ist, darf auch der herkömmliche inaktivierte Influenzaimpfstoff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verabreicht werden. In Deutschland ist aktuell nur der Influenza-Hochdosis-Impfstoff Efluelda® von Sanofi zugelassen.
Gleichzeitige Impfung gegen COVID-19 möglich
Die STIKO empfiehlt eine Influenza-Impfung insbesondere für Menschen, die ein besonders hohes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza oder von COVID-19 haben.
„Besteht eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Grippe als auch gegen COVID-19, könnten laut STIKO-Empfehlung auch beide Impfstoffe am gleichen Impftermin verabreicht werden“, sagte Steiner. Leider stelle der Bund auch Jahre nach Beginn der Corona-Schutzimpfung immer noch keine Einzeldosen des COVID-19-Impfstoffs bereit. „Dies bedeutet für Praxen weiterhin einen beträchtlichen organisatorischen Mehraufwand“, kritisierte sie.
Auch Empfehlung für Pneumokokken-Impfung
Im Rahmen der Influenza-Impfung sollte laut STIKO bei entsprechender Indikation auch an die Schutzimpfung gegen Pneumokokken gedacht werden. Denn bei Influenza-Erkrankungen könne es gehäuft zu Sekundärinfektionen mit Pneumokokken kommen.
Zudem hat der G-BA kürzlich die Empfehlungen der STIKO zur Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ab dem Alter von 75 Jahren, bei schwer erkrankten Menschen oder bei Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ab dem Alter von 60 Jahren in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Der Beschluss tritt voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft. Dann ist die RSV-Impfung für diese Erwachsenen eine Kassenleistung.