Höhere Preise und Innovationen – Mehr Geld für Arznei- und Heilmittel in 2025
Der Ausgabenanstieg für Arzneimittel lässt sich insbesondere mit gesetzgeberischen Maßnahmen begründen. So wurden die Festbeträge für zahlreiche pädiatrische Arzneimittel zum 1. Februar 2024 aufgehoben, um die Versorgung mit Kinderarzneimitteln zu verbessern. Für die Medikamente ohne Festbetrag gilt ein neuer Basispreis, der einmalig um bis zu 50 Prozent erhöht werden konnte. Zudem sind Rabattverträge für Kinderarzneimittel durch das Lieferengpassgesetz nun untersagt.
Ausgabenanstieg durch neue Arzneimittel
Unter anderem diese Vorgaben sowie der Inflationsausgleich für pharmazeutische Unternehmen führen 2025 zu höheren Arzneimittelpreisen und damit zu Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem erweist sich der Einsatz innovativer Arzneimittel als Kostentreiber.
„Jedes Jahr kommen Medikamente mit neuen Therapieansätzen auf den Markt. Sofern Patientinnen und Patienten von einem zusätzlichen Nutzen dieser Arzneimittel profitieren können, müssen wir dies im Ausgabenvolumen berücksichtigen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner den PraxisNachrichten. „Deshalb war es uns wichtig, dass die Krankenkassen dafür die nötigen Gelder bereitstellen.“ Denn medizinisch sinnvolle Verordnungen dürften nicht zu wirtschaftlichen Risiken für Ärztinnen und Ärzte führen.
Höhere Heilmittelpreise
Der erwartete Ausgabenanstieg bei den Heilmitteln ist insbesondere auf Mehrausgaben bei der neu eingeführten Blankoverordnung in den Bereichen Physio- und Ergotherapie zurückzuführen. Zudem sorgen Mehrausgaben aufgrund der Erhöhung der Heilmittelpreise für das Plus. Allerdings stehen noch nicht alle Preiserhöhungen für das nächste Jahr fest, weshalb das Ausgabenvolumen voraussichtlich noch einmal nachträglich erhöht werden muss.
Weitere Verhandlungen auf Landesebene
In den Rahmenvorgaben bewerten die KBV und der GKV-Spitzenverband jedes Jahr die Anpassungsfaktoren für das Ausgabenvolumen für Arznei- und Heilmittel im jeweiligen Folgejahr. Dabei wird unter anderem geschaut, wie sich die Preise voraussichtlich entwickeln werden.
Die bundesweiten Rahmenvorgaben sind die Grundlage für Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarungen, die regional von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen werden. Zusätzlich zu den auf der Bundesebene vereinbarten Anpassungsfaktoren werden auf der Landesebene weitere Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel die Zahl und Altersstruktur der Versicherten.