Vergütung geregelt: Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder kann starten
Die ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher kann am 1. April starten. Die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich jetzt im ergänzten Bewertungsausschuss auf die Vergütung geeinigt. Danach werden mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das Versorgungsprogramm für Kinder und Jugendliche im vorigen Jahr beschlossen und Näheres in einer Richtlinie geregelt (die PraxisNachrichten berichteten). Das Programm soll Betroffenen mit schweren psychischen Erkrankungen helfen, selbstständig und stabil zu leben. Dazu werden sie von einem multiprofessionellen Team engmaschig betreut. Für Erwachsene besteht ein solches Angebot bereits seit Oktober 2022.
Mit dem Beschluss des ergänzten Bewertungsausschuss wurde der EBM um die Leistungen erweitert, die für die Versorgung der schwer psychisch kranken Kinder und Jugendlichen nach der G-BA-Richtlinie erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem die Eingangssprechstunde (GOP 37600 / 29,25 Euro), die differentialdiagnostische Abklärung (GOP 37610 / 28,63 Euro) und Fallbesprechungen (GOP 37650 / 15,86 Euro). Alle Leistungen können mehrmals im Krankheits- oder Behandlungsfall abgerechnet werden.
Leistungen des Bezugsarztes oder -therapeuten
Weiterhin gibt es Leistungen, die nur der Bezugsarzt oder der Bezugspsychotherapeut abrechnen kann, zum Beispiel die Erstellung des Gesamtbehandlungsplans (GOP 37620). Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Größe des Teams. Ab fünf Teilnehmern sind es 77,71 Euro, darunter 55,52 Euro.
Der Bezugsarzt oder der Bezugspsychotherapeut erhält zudem eine Zusatzpauschale für Leistungen wie die Aktualisierung des Gesamtbehandlungsplans sowie die Kooperation und Abstimmung mit den an der Behandlung Beteiligten (GOP 37625). Auch hier variiert die Vergütung je nach Größe des Teams (siehe Infobox mit allen Leistungen).
Extrabudgetäre Vergütung
Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt zunächst extrabudgetär. Ärzte und Psychotherapeuten, die an dem Versorgungsprogramm teilnehmen und die neuen Leistungen abrechnen wollen, müssen dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erklären.
Mehr psychotherapeutische Gespräche möglich
Zusätzlich zur Aufnahme der neuen Leistungen wurde der EBM an anderen Stellen angepasst. So sind Besuche (GOP 01410 bis 01413 und 01415) und psychotherapeutische Gespräche (GOP 22220 und 23220), die im Zusammenhang mit der Komplexversorgung erfolgen, in der Abrechnung zu kennzeichnen.
Die psychotherapeutischen Gespräche sind zudem häufiger berechnungsfähig – nämlich bis zu 25-mal statt bis zu 15-mal im Behandlungsfall. Ab dem 16. Gespräch erfolgt die Vergütung zunächst extrabudgetär und damit in voller Höhe.
Ziele des Versorgungsprogramms
Nachdem für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen bereits seit Oktober 2022 ein Versorgungsprogramm besteht, ist es nun das Ziel, ein vergleichbares Angebot für Kinder und Jugendliche aufzubauen. Es soll eine bessere Koordination von verschiedenen Berufsgruppen gewährleisten, damit neben der medizinischen Behandlung auch psychotherapeutische, psychiatrische, psychosomatische und psychosoziale Belange abgedeckt sind und die Versorgung damit effektiver wird.
Um die Kinder und Jugendlichen und ihre Angehörigen in den verschiedenen Lebensbereichen – sei es in der Schule, in einem Wohnheim oder in der Familie – zu unterstützen, wird patientenindividuell ein multiprofessionelles Team gebildet. Dazu gehören mindestens ein Arzt, ein Psychotherapeut und eine koordinierende Person, die wiederum mit Kolleginnen und Kollegen sowie anderen Berufsgruppen eng zusammenarbeiten.
PraxisInfoSpezial mit weiteren Details
Alle wichtigen Details zum Ablauf der psychiatrischen Komplexversorgung von Kindern und Jugendlichen hat die KBV in einer PraxisInfoSpezial zusammengefasst (siehe „Mehr zum Thema“). Dort finden Interessierte auch, welche Fachgruppen an dem neuen Versorgungsprogramm nach der Richtlinie des G-BA über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche (KJ-KSVPsych-RL) mitwirken können.
Die neuen Leistungen ab 1. April im Überblick
