Gutachten: Zu viele praxisferne Hygienebestimmungen - KBV fordert effizienteren Ressourceneinsatz
Ein Grundproblem ist dem Gutachten zufolge, dass die Hygieneanforderungen für Krankenhäuser teilweise 1:1 auf den ambulanten Bereich übertragen werden. Diese Auflagen würden für Praxen nicht immer passen. Auch haben die Bundesländer laut Gutachten eigene Medizinhygieneverordnungen, die teilweise voneinander abweichen. So müssten Praxen für ambulantes Operieren in einigen Regionen eine Hygienekommission einsetzen und in anderen nicht.
„Das Thema Hygiene wird immer wichtiger, auch in Arztpraxen“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, zur Veröffentlichung des Gutachtens. Herausforderungen wie die Coronapandemie und resistente Keime, aber auch das ambulante Operieren führten dazu, dass die Anforderungen an Hygienemaßnahmen zunehmen.
Einsparpotenziale ermittelt
Weil diese Maßnahmen oft mit einem großen Ressourceneinsatz einhergehen, hat die KBV Einsparpotenziale ermitteln lassen und das Gutachten zum effizienten Ressourceneinsatz bei Hygienemaßnahmen in der Arztpraxis beauftragt.
Dabei sollte unter anderem der Frage nachgegangen werden, ob es bei den Hygienevorschriften der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Spielräume für Anpassungen gibt, wie Praxen den notwendigen Hygieneanforderungen weiter gerecht werden und zugleich Ressourcen effizienter einsetzen und verbrauchen können. Das Institut hat außerdem Ärztinnen und Ärzte sowie nicht ärztliches Personal zu den Hygienemaßnahmen befragt.
Hofmeister: Brauchen pragmatische Vorgehensweisen
Im Ergebnis zeigt sich, dass Einsparungen im Rahmen der derzeitigen Verordnungen durchaus möglich sind, zum Beispiel durch einen pragmatischen Umgang mit abgelaufenen Medizinprodukten.
„Klar ist, dass der Ressourcenverbrauch gesenkt werden muss“, sagte Hofmeister. Doch ein zunehmend enger geschnürtes Regelkorsett sorge dafür, dass die Niedergelassenen in ihren Arztpraxen enorm viel Müll produzieren müssten. „Hier brauchen wir dringend pragmatische Vorgehensweisen, um die enorme Ressourcenverschwendung in den Griff zu kriegen.“
In seinem Gutachten hält das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung fest: „Bei der Beurteilung der Hygienemaßnahmen äußerten sich die Befragten vornehmlich ambivalent: Zwar bewerten 51 Prozent der Befragten die Anforderungen an den Hygieneplan als angemessen, doch in den Kommentaren spiegeln sich auch jene 44 Prozent der Befragten wider, welche die Hygienepläne als zu weitreichend wahrnehmen.“
Praxisferne Bestimmungen rauben Ärzten kostbare Zeit
Die föderale Vielfalt und Unübersichtlichkeit der zahlreichen Vorgaben der Hygienegesetzgebung erschwere den Niedergelassenen ihre Arbeit zusätzlich, sagte Hofmeister. Hier bestehe ein erheblicher Anpassungsbedarf. „Generell gilt: Ständig neue Anforderungen und praxisferne Bestimmungen rauben den Niedergelassenen wichtige Zeit für ihre Patientinnen und Patienten. Auch beim Thema Hygiene müssen wir dringend Bürokratie abbauen und die Rahmenbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte verbessern“, ergänzte Hofmeister.