Praxisnachricht
  • Aktualisierungsdatum:
  • Koalitionsvertrag

KBV-Chef setzt auf Dialog - Fehlentwicklungen der letzten Jahre müssen jetzt korrigiert werden

Nach der Einigung der Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag sieht die KBV gute Chancen für einen Neuanfang in der Gesundheitspolitik. Es sei bemerkenswert, dass die Union die Bedeutung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung erkannt habe und das Ministerium künftig unionsgeführt sein werde, betonte Vorstandschef Dr. Andreas Gassen in einem ersten Statement.

Fehlentwicklungen der letzten Jahre müssten jetzt korrigiert werden, sagte Gassen. Denn insbesondere die ambulante Versorgung sei ein wesentlicher Stabilitätsfaktor in Deutschland, der angesichts unsicherer Zeiten, die außenpolitisch und wirtschaftlich bevorstünden, wichtiger denn je sei. Vorhandene Strukturen müssten deshalb gestärkt werden.

Appell zum Dialog

Der Koalitionsvertrag enthalte zum Thema Gesundheit zwar keine „revolutionären Positionen“, was grundsätzlich gut sei, fuhr Gassen fort. Was dann an Gesetzgebung folge, werde sich zeigen. Er appellierte an den neuen Gesundheitsminister oder die neue Gesundheitsministerin, den Dialog mit der Ärzteschaft zu suchen. „Wir wissen um die Probleme und Schwierigkeiten, haben aber auch viele Lösungsansätze.“

Ein Beispiel sei der Patientenservice 116117, der einen wesentlichen Teil im Koalitionsvertrag einnehme und eine stärkere Rolle bei der Patientensteuerung spiele solle. Hier werde man auch über die Finanzierung sprechen müsse, bemerkte Gassen. Insbesondere bei der Frage, „wie gestalten wir die haus- und fachärztliche Versorgung der Zukunft, wird es keine holzschnittartigen Lösungen geben können.“

Keine Honorarabzüge in scheinbar überversorgten Regionen

Die angedachten Honorarabzüge bei Fachärzten in überversorgten Regionen lehnt Gassen ab. So gut es sei, über die Entbudgetierung von fachärztlich unterversorgten Regionen nachzudenken, „so kritisch sehen wir natürlich Honorarabzugsideen in überversorgten Regionen“, die es de facto nicht gebe und die eher ein Produkt der Bedarfsplanung seien. Gassen: „Man sollte sich hüten, von diesen Bedarfsplanungszahlen automatisch auf Über- oder Unterversorgung zu schließen.“ Er gehe davon aus, dass die neue BMG-Führung dies so auch nicht tun werde.

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Koalitionsvertrag liegt vor

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