Ergebnisse zahnärztlicher Früherkennung künftig auch im Kinderuntersuchungsheft
Zukünftig schließt sich im Kinderuntersuchungsheft nach den aktuell zehn pädiatrischen Vorsorgeuntersuchungen ein separater Teil für die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr an. Für jede dieser Untersuchungen sind jeweils vier Seiten vorgesehen. Sie umfassen auch Elterninformationen und Grafiken zu Zahndurchbruchszeiten.
Eltern besser über zahnärztliche Früherkennung informieren
Mit der Abbildung der zahnärztlichen Untersuchungen im Kinderuntersuchungsheft – dem sogenannten Gelben Heft – findet diese Dokumentation erstmals Eingang in die Kinder-Richtlinie des G-BA. Damit soll erreicht werden, dass Eltern noch besser über die vorhandenen zahnärztlichen Früherkennungsangebote informiert sind.
Geregelt sind die Details in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Diese Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit seinem Beschluss ebenso angepasst wie die Kinder-Richtlinie, die die Inhalte zum Kinderuntersuchungsheft definiert.
Änderungen gelten ab Januar 2026
Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Diese Zeitspanne ist laut G-BA notwendig, um Druck und Versand von Dokumentationsbögen als Einleger für die bereits vorhandenen Kinderuntersuchungshefte zu gewährleisten. Außerdem werden Aufkleber für die Hefte bereitgestellt, auf denen die Zeitfenster für die zahnärztlichen Früherkennungen vermerkt sind. Sobald Praxen Einleger sowie Aufkleber wie gewohnt über ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung bestellen können, werden die PraxisNachrichten erneut informieren.